BERLIN (dpa-AFX) - Angesichts der weiter angespannten Lage vieler Unternehmen in der Corona-Krise wird das Insolvenzrecht weiter gelockert. In Fällen der Überschuldung wird die Antragspflicht bis Jahresende ausgesetzt. Das beschloss der Bundestag am Donnerstagabend. Das soll in Bedrängnis geratenen Firmen weiterhin Luft verschaffen, um staatliche Hilfen zu beantragen und Sanierungsbemühungen voranzutreiben.
Die weitere Aussetzung gilt für Unternehmen, die pandemiebedingt überschuldet, aber nicht zahlungsunfähig sind. Im März war die Insolvenzantragspflicht bis Ende September ausgesetzt worden - für Fälle, in denen eine Zahlungsunfähigkeit oder Überschuldung von Firmen auf den Folgen der Corona-Pandemie beruht. Die Koalition hatte Ende August eine Verlängerung beschlossen, für Fälle der Überschuldung. Normalerweise muss ein Insolvenzantrag spätestens drei Wochen nach Eintritt eines Insolvenzgrundes gestellt werden.
An der Maßnahme hatte es deutliche Kritik gegeben. So sagte der Chef der "Wirtschaftsweisen", Lars Feld, in der ersten Phase der Krise sei es richtig gewesen, die Antragspflicht auszusetzen, weil viele Firmen mit tragfähigen Geschäftsmodellen Liquiditätsprobleme gehabt hätten. "Die akute Phase ist aber vorbei. Deswegen macht es wenig Sinn, die Insolvenzantragspflicht länger auszusetzen und nicht überlebensfähige Firmen durchzuschleppen."/hoe/DP/fba