Berlin (ots) - Kurzform:
Niemand sollte gezwungen werden, täglich bis tief in die Nachtstunden das Gegröle von Betrunkenen aushalten zu müssen. Jeden Morgen auf dem Weg zum Bäcker oder zu Arbeit über menschliche Exkremente steigen zu müssen, ist kaum zumutbar. In totaler Verkennung der Bedürfnisse seiner Nachbarn stellte der Betreiber Bänke vor seinem Laden auf, wo sich vor allem junges Publikum bis spät in die Nacht hemmungslos betrinken konnte. Der Bezirk Mitte, der das untersagte, ist auf dem richtigen Weg. Und es ist erfreulich, dass er nun vom Berliner Verwaltungsgericht recht bekommen hat. "Stell dich nicht so an." Seit Jahren wird in Berlin mit dieser Haltung Rücksichtslosigkeit gerechtfertigt. Zugegeben: Wer Partys feiern will, kann in Zeiten der Corona-Pandemie nicht ins Berghain gehen. Er sollte aber auch nicht die gesamte Stadt mit dem Berghain verwechseln.
Der vollständige Kommentar:
Niemand sollte gezwungen werden, täglich bis tief in die Nachtstunden das Gegröle von Betrunkenen aushalten zu müssen. Jeden Morgen auf dem Weg zum Bäcker oder zu Arbeit über menschliche Exkremente steigen zu müssen, ist kaum zumutbar. Für die Anwohner des Weinbergswegs in Mitte ist das aber seit Jahren Realität. Kein Wunder, dass sie sich an einem Spätkauf stören, der sich in eine Art Alternativkneipe verwandelt hat. In totaler Verkennung der Bedürfnisse seiner Nachbarn stellte der Betreiber Bänke vor seinem Laden auf, wo sich vor allem junges Publikum bis spät in die Nacht hemmungslos betrinken konnte. Der Bezirk Mitte, der das nun untersagte, ist auf dem richtigen Weg. Und es ist erfreulich, dass er nun vom Berliner Verwaltungsgericht recht bekommen hat.
Denn im Haus wenige Meter neben den betrunkenen Jugendlichen liegt vielleicht die Krankenschwester, die auch am Sonntag um 4 Uhr morgens zum Dienst antreten und daher dringend schlafen muss. Nichts spricht dagegen, dass ein Spätkauf seinem Namen alle Ehre macht und bis spät in die Nacht auch alkoholische Getränke verkauft. Möchte der Betreiber seine Kunden allerdings vor Ort bewirten, sollte er auch einer bestimmten Verantwortung nachkommen. Kurzum: Den Späti zu- und eine Kneipe aufmachen - mit allen damit verbundenen Auflagen, insbesondere einer Gästetoilette.
"Stell dich nicht so an." Seit Jahren wird in Berlin mit dieser Haltung an vielen Stellen Rücksichtslosigkeit gerechtfertigt. Klar: Berlin mag wilder, aufregender und rauer als andere Metropolen sein, was die Stadt auch so einzigartig macht. Eine Einzigartigkeit, die an vielen Stellen bedroht ist und die es zu erhalten gilt. Allerdings rechtfertigt sie kein selbstsüchtiges Verhalten. Zugegeben: Wer Partys feiern will, kann in Zeiten der Corona-Pandemie nicht ins Berghain gehen. Er sollte aber auch nicht die gesamte Stadt mit dem Berghain verwechseln.
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Originalmeldung: https://www.presseportal.de/pm/53614/4711028
Niemand sollte gezwungen werden, täglich bis tief in die Nachtstunden das Gegröle von Betrunkenen aushalten zu müssen. Jeden Morgen auf dem Weg zum Bäcker oder zu Arbeit über menschliche Exkremente steigen zu müssen, ist kaum zumutbar. In totaler Verkennung der Bedürfnisse seiner Nachbarn stellte der Betreiber Bänke vor seinem Laden auf, wo sich vor allem junges Publikum bis spät in die Nacht hemmungslos betrinken konnte. Der Bezirk Mitte, der das untersagte, ist auf dem richtigen Weg. Und es ist erfreulich, dass er nun vom Berliner Verwaltungsgericht recht bekommen hat. "Stell dich nicht so an." Seit Jahren wird in Berlin mit dieser Haltung Rücksichtslosigkeit gerechtfertigt. Zugegeben: Wer Partys feiern will, kann in Zeiten der Corona-Pandemie nicht ins Berghain gehen. Er sollte aber auch nicht die gesamte Stadt mit dem Berghain verwechseln.
Der vollständige Kommentar:
Niemand sollte gezwungen werden, täglich bis tief in die Nachtstunden das Gegröle von Betrunkenen aushalten zu müssen. Jeden Morgen auf dem Weg zum Bäcker oder zu Arbeit über menschliche Exkremente steigen zu müssen, ist kaum zumutbar. Für die Anwohner des Weinbergswegs in Mitte ist das aber seit Jahren Realität. Kein Wunder, dass sie sich an einem Spätkauf stören, der sich in eine Art Alternativkneipe verwandelt hat. In totaler Verkennung der Bedürfnisse seiner Nachbarn stellte der Betreiber Bänke vor seinem Laden auf, wo sich vor allem junges Publikum bis spät in die Nacht hemmungslos betrinken konnte. Der Bezirk Mitte, der das nun untersagte, ist auf dem richtigen Weg. Und es ist erfreulich, dass er nun vom Berliner Verwaltungsgericht recht bekommen hat.
Denn im Haus wenige Meter neben den betrunkenen Jugendlichen liegt vielleicht die Krankenschwester, die auch am Sonntag um 4 Uhr morgens zum Dienst antreten und daher dringend schlafen muss. Nichts spricht dagegen, dass ein Spätkauf seinem Namen alle Ehre macht und bis spät in die Nacht auch alkoholische Getränke verkauft. Möchte der Betreiber seine Kunden allerdings vor Ort bewirten, sollte er auch einer bestimmten Verantwortung nachkommen. Kurzum: Den Späti zu- und eine Kneipe aufmachen - mit allen damit verbundenen Auflagen, insbesondere einer Gästetoilette.
"Stell dich nicht so an." Seit Jahren wird in Berlin mit dieser Haltung an vielen Stellen Rücksichtslosigkeit gerechtfertigt. Klar: Berlin mag wilder, aufregender und rauer als andere Metropolen sein, was die Stadt auch so einzigartig macht. Eine Einzigartigkeit, die an vielen Stellen bedroht ist und die es zu erhalten gilt. Allerdings rechtfertigt sie kein selbstsüchtiges Verhalten. Zugegeben: Wer Partys feiern will, kann in Zeiten der Corona-Pandemie nicht ins Berghain gehen. Er sollte aber auch nicht die gesamte Stadt mit dem Berghain verwechseln.
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