Sie haben nicht nur deutsche, sondern auch Aktien aus dem EU-Ausland im Depot? Aber Informationen zur Hauptversammlung haben Sie bisher, wenn überhaupt, oft erst dann erreicht, wenn das Aktionärstreffen schon gelaufen war? Künftig soll das anders werden, genauer gesagt ab 3. September. Das sehen nämlich die Vorschriften zu neu gefassten EU-Aktionärsrechterichtlinie vor. Und ab 2021 haben börsennotierte Unternehmen neue Regeln zu beachten, was ihre Vorstandsgehälter anbetrifft. Einladung zur Hauptversammlung binnen 48 bis 72 Stunden Ab 3. September sollen Sie als Aktionär innerhalb von 48 bis 72 Stunden Infos zu Unternehmen quer durch ganz Europa bekommen. Und zwar Informationen, Mitteilungen und Hauptversammlungseinladungen von börsennotierten Unternehmen, aber auch Aktionärslegitimationen. Die neuen Regeln gelten für Aktien von Emittenten im EU-Raum, aber auch für Aktien aus dem Vereinigten Königreich noch bis Ende 2020. Bisher war es für Sie als Anleger oft alles andere als einfach, grenzüberschreitend in Europa ihre Rechte wahrzunehmen. Nun soll sich ...Den vollständigen Artikel lesen ...
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