Berlin (ots) - Die heutige Besetzung der Berliner Vertretung des Braunkohleverbandes DEBRIV durch Extinction Rebellion nimmt der DEBRIV mit großem Unverständnis zur Kenntnis.
Es gibt einen gesellschaftlichen Konsens zur Beendigung der Braunkohleverstromung, der auch von den Umweltverbänden mitgetragen wurde. Der DEBRIV wie auch seine Mitgliedsunternehmen verurteilen die gesetzeswidrige Besetzung der Büroräume durch Extinction Rebellion auf das Schärfste.
Die Kommission Wachstum, Strukturwandel und Beschäftigung (KWSB), die öffentlich, transparent und unter Einbeziehung aller gesellschaftlichen Gruppen tagte und zu ihren Beschlüssen kam, hat in ihrem Abschlussbericht eine einvernehmliche Lösung zur Beendigung der Braunkohleverstromung bis Ende 2038 erzielt. Diese Empfehlung hat die Bundesregierung in ihrem Gesetzentwurf zum Kohleausstieg (KVBG) aufgegriffen. Bundesrat und Bundestag haben sie nach intensiven Beratungen verabschiedet. Diese rechtsverbindliche und gesellschaftlich breit legitimierte Grundlage für den Kohleausstieg schafft Rechtssicherheit für alle Seiten.
Der DEBRIV verurteilt die heutige illegale Aktion auf das Schärfste und behält sich vor, Rechtsmittel gegen Extinction Rebellion einzuleiten.
Pressekontakt:
Uwe Maaßen
DEBRIV - Bundesverband Braunkohle
Auenheimer Str. 27
50129 Bergheim
T +49 2271 99577 34
F +49 2271 99577 8 34
mailto: Uwe.Maassen@braunkohle.de
Original-Content von: DEBRIV - Dt. Braunkohlen Industrie Verein, übermittelt durch news aktuell
Originalmeldung: https://www.presseportal.de/pm/9341/4726594
Es gibt einen gesellschaftlichen Konsens zur Beendigung der Braunkohleverstromung, der auch von den Umweltverbänden mitgetragen wurde. Der DEBRIV wie auch seine Mitgliedsunternehmen verurteilen die gesetzeswidrige Besetzung der Büroräume durch Extinction Rebellion auf das Schärfste.
Die Kommission Wachstum, Strukturwandel und Beschäftigung (KWSB), die öffentlich, transparent und unter Einbeziehung aller gesellschaftlichen Gruppen tagte und zu ihren Beschlüssen kam, hat in ihrem Abschlussbericht eine einvernehmliche Lösung zur Beendigung der Braunkohleverstromung bis Ende 2038 erzielt. Diese Empfehlung hat die Bundesregierung in ihrem Gesetzentwurf zum Kohleausstieg (KVBG) aufgegriffen. Bundesrat und Bundestag haben sie nach intensiven Beratungen verabschiedet. Diese rechtsverbindliche und gesellschaftlich breit legitimierte Grundlage für den Kohleausstieg schafft Rechtssicherheit für alle Seiten.
Der DEBRIV verurteilt die heutige illegale Aktion auf das Schärfste und behält sich vor, Rechtsmittel gegen Extinction Rebellion einzuleiten.
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