Berlin (ots) -
- Planungen für Anschlussleitung für das verzögerte LNG-Terminal Brunsbüttel gehen weiter, obwohl das Terminal nicht genehmigungsfähig ist
- Flächeneigentümerinnen und -eigentümer werden von Landesregierung mit der Androhung von polizeilichen Maßnahmen unter Druck gesetzt
- Anfrage der Deutschen Umwelthilfe deckt auf: Grundlage für rücksichtsloses Vorgehen der Landesregierung sind veraltete Daten der Gaswirtschaft Auf Grundlage veralteter Daten der Gaswirtschaft zwingt die Landesregierung Schleswig-Holstein Bürgerinnen und Bürger, Baugrunduntersuchungen auf ihren Privatgrundstücken für das geplante LNG-Terminal in Brunsbüttel zu dulden. Dies geht aus einer Antwort der Landesregierung auf eine Anfrage nach dem Informationszugangsgesetz der Deutschen Umwelthilfe (DUH) hervor. Betroffen sind Bürgerinnen und Bürger entlang der geplanten Trasse der Pipeline zwischen Brunsbüttel und Hetlingen, wo der Bau der Anschlussleitung geplant ist. Im LNG-Terminal Brunsbüttel soll unter anderem klima- und umweltschädliches Fracking Gas importiert werden. Die DUH fordert die Landesregierung auf, die behördlichen Duldungsanordnungen umgehend zurückzuziehen.
Das zuständige Amt für Planfeststellung Energie (AfPE) begründete die ausgestellten Anordnungen mit dem längst überholten Eröffnungsdatum des LNG-Terminals in 2022. Diese Angabe wurde seitens der Behörde ungeprüft übernommen - Bürgerinnen und Bürgern wurde auf dieser Grundlage sogar mit polizeilichen Maßnahmen gedroht.
Das Terminal in Brunsbüttel kämpft derzeit mit planerischen und wirtschaftlichen Schwierigkeiten: Weder konnte bisher ein Antrag auf Planfeststellung gestellt werden noch ist eine Investitionsentscheidung durch die Betreibergesellschaft German LNG getroffen worden.
Sascha Müller-Kraenner, Bundesgeschäftsführer der DUH: "Die Gaswirtschaft bestellt und die Landesregierung liefert. Nach diesem Motto handelt offenbar die Politik im Land Schleswig-Holstein, die in blindem Gehorsam Fakten im Sinne der Fracking Gas-Industrie schafft. Grundlage waren dafür Daten der Gaswirtschaft, die die Behörde ungeprüft übernommen hat. Der Vorgang belegt einmal mehr die Verstrickungen der Gaslobby mit der Politik. Es darf nicht sein, dass die Interessen einer zukunftsfeindlichen Industrie in Schleswig-Holstein schwerer wiegen als die Eigentumsrechte der Bürgerinnen und Bürger. Die Landesregierung muss dem Planungsamt vorschreiben, die Duldungsanordnung zurückzunehmen."
In den Duldungsanordnungen spricht das AfPE davon, dass die Inbetriebnahme des Terminals 2022 geplant und somit eine "zeitgerechte Planung, Zulassung und Fertigstellung" der Anschlussleitung dringlich sei. In ihrer Antwort auf die Anfrage der DUH gibt die Landesregierung zu, dass die Angabe von der Gasunie Deutschland Transport Services GmbH (GUD) stammt und völlig ungeprüft übernommen wurde. Die Landesregierung bestätigt sogar, dass dieses Datum aufgrund erheblicher Verzögerungen der Terminal-Pläne obsolet sei und es keinen neuen Termin für die Fertigstellung gebe. Die Landesregierung gibt damit indirekt zu, dass eine besondere Dringlichkeit für die Anschlussleitung mangels Begründung nicht gegeben ist. Damit fehlt den bereits versendeten Duldungsanordnungen jegliche Grundlage. Aufgrund der Androhung polizeilicher Maßnahmen wurde ein Großteil der Voruntersuchungen bereits abgeschlossen.
Hans-Peter Stegert, von der Anschlussleitung betroffener Landwirt aus Moorrege: "Sowohl ich als auch meine Nachbarn haben Duldungsanordnungen erhalten. Nur so konnte die Gaswirtschaft überhaupt auf unsere Grundstücke kommen. Uns wurde mit Zwangsgeld und Polizei gedroht, sollten wir nicht kooperieren. Ich bin fassungslos, dass sich unsere Landesregierung auf die Seite der Gaswirtschaft schlägt, unsere Eigentumsrechte mit Füßen tritt und sogar sofortigen Vollzug der Maßnahmen anordnet. Damit haben wir nicht einmal die Möglichkeit, die Maßnahmen rechtlich über ein Klageverfahren zu verhindern. Wir wollen weder eine Anschlussleitung noch ein LNG-Terminal für schmutziges Fracking Gas."
In Deutschland werden derzeit LNG-Terminals an den Standorten Wilhelmshaven, Brunsbüttel und Stade geplant. Von der DUH in Auftrag gegebene Rechtsgutachten belegen, dass die Terminals in Wilhelmshaven und Brunsbüttel nicht genehmigungsfähig sind, da sie gegen Naturschutzrecht sowie Sicherheitsbestimmungen verstoßen.
Hintergrund:
Die DUH hat am 7. September 2020 unter Berufung auf das Informationszugangsgesetz (IZG) eine Anfrage an die Landesregierung Schleswig-Holstein bezüglich der Rechtmäßigkeit der Duldungsanordnungen für die geplante Erdgastransportleitung ETL 180 gestellt. Die Landesregierung hat darauf mit Schreiben vom 1. Oktober 2020 geantwortet.
Links:
Antwort der Landesregierung Schleswig-Holstein auf die IZG-Anfrage der DUH sowie dieRechtsgutachten zur Genehmigungsfähigkeit für die Terminals Wilhelmshaven und Brunsbüttel finden Sie hier: http://l.duh.de/201021
Pressekontakt:
Sascha Müller-Kraenner, Bundesgeschäftsführer
0160 90354509, mueller-kraenner@duh.de
DUH-Pressestelle:
Matthias Walter, Marlen Bachmann, Thomas Grafe
030 2400867-20, presse@duh.de
www.duh.de, www.twitter.com/umwelthilfe, www.facebook.com/umwelthilfe, www.instagram.com/umwelthilfe
Original-Content von: Deutsche Umwelthilfe e.V., übermittelt durch news aktuell
Originalmeldung: https://www.presseportal.de/pm/22521/4740788
- Planungen für Anschlussleitung für das verzögerte LNG-Terminal Brunsbüttel gehen weiter, obwohl das Terminal nicht genehmigungsfähig ist
- Flächeneigentümerinnen und -eigentümer werden von Landesregierung mit der Androhung von polizeilichen Maßnahmen unter Druck gesetzt
- Anfrage der Deutschen Umwelthilfe deckt auf: Grundlage für rücksichtsloses Vorgehen der Landesregierung sind veraltete Daten der Gaswirtschaft Auf Grundlage veralteter Daten der Gaswirtschaft zwingt die Landesregierung Schleswig-Holstein Bürgerinnen und Bürger, Baugrunduntersuchungen auf ihren Privatgrundstücken für das geplante LNG-Terminal in Brunsbüttel zu dulden. Dies geht aus einer Antwort der Landesregierung auf eine Anfrage nach dem Informationszugangsgesetz der Deutschen Umwelthilfe (DUH) hervor. Betroffen sind Bürgerinnen und Bürger entlang der geplanten Trasse der Pipeline zwischen Brunsbüttel und Hetlingen, wo der Bau der Anschlussleitung geplant ist. Im LNG-Terminal Brunsbüttel soll unter anderem klima- und umweltschädliches Fracking Gas importiert werden. Die DUH fordert die Landesregierung auf, die behördlichen Duldungsanordnungen umgehend zurückzuziehen.
Das zuständige Amt für Planfeststellung Energie (AfPE) begründete die ausgestellten Anordnungen mit dem längst überholten Eröffnungsdatum des LNG-Terminals in 2022. Diese Angabe wurde seitens der Behörde ungeprüft übernommen - Bürgerinnen und Bürgern wurde auf dieser Grundlage sogar mit polizeilichen Maßnahmen gedroht.
Das Terminal in Brunsbüttel kämpft derzeit mit planerischen und wirtschaftlichen Schwierigkeiten: Weder konnte bisher ein Antrag auf Planfeststellung gestellt werden noch ist eine Investitionsentscheidung durch die Betreibergesellschaft German LNG getroffen worden.
Sascha Müller-Kraenner, Bundesgeschäftsführer der DUH: "Die Gaswirtschaft bestellt und die Landesregierung liefert. Nach diesem Motto handelt offenbar die Politik im Land Schleswig-Holstein, die in blindem Gehorsam Fakten im Sinne der Fracking Gas-Industrie schafft. Grundlage waren dafür Daten der Gaswirtschaft, die die Behörde ungeprüft übernommen hat. Der Vorgang belegt einmal mehr die Verstrickungen der Gaslobby mit der Politik. Es darf nicht sein, dass die Interessen einer zukunftsfeindlichen Industrie in Schleswig-Holstein schwerer wiegen als die Eigentumsrechte der Bürgerinnen und Bürger. Die Landesregierung muss dem Planungsamt vorschreiben, die Duldungsanordnung zurückzunehmen."
In den Duldungsanordnungen spricht das AfPE davon, dass die Inbetriebnahme des Terminals 2022 geplant und somit eine "zeitgerechte Planung, Zulassung und Fertigstellung" der Anschlussleitung dringlich sei. In ihrer Antwort auf die Anfrage der DUH gibt die Landesregierung zu, dass die Angabe von der Gasunie Deutschland Transport Services GmbH (GUD) stammt und völlig ungeprüft übernommen wurde. Die Landesregierung bestätigt sogar, dass dieses Datum aufgrund erheblicher Verzögerungen der Terminal-Pläne obsolet sei und es keinen neuen Termin für die Fertigstellung gebe. Die Landesregierung gibt damit indirekt zu, dass eine besondere Dringlichkeit für die Anschlussleitung mangels Begründung nicht gegeben ist. Damit fehlt den bereits versendeten Duldungsanordnungen jegliche Grundlage. Aufgrund der Androhung polizeilicher Maßnahmen wurde ein Großteil der Voruntersuchungen bereits abgeschlossen.
Hans-Peter Stegert, von der Anschlussleitung betroffener Landwirt aus Moorrege: "Sowohl ich als auch meine Nachbarn haben Duldungsanordnungen erhalten. Nur so konnte die Gaswirtschaft überhaupt auf unsere Grundstücke kommen. Uns wurde mit Zwangsgeld und Polizei gedroht, sollten wir nicht kooperieren. Ich bin fassungslos, dass sich unsere Landesregierung auf die Seite der Gaswirtschaft schlägt, unsere Eigentumsrechte mit Füßen tritt und sogar sofortigen Vollzug der Maßnahmen anordnet. Damit haben wir nicht einmal die Möglichkeit, die Maßnahmen rechtlich über ein Klageverfahren zu verhindern. Wir wollen weder eine Anschlussleitung noch ein LNG-Terminal für schmutziges Fracking Gas."
In Deutschland werden derzeit LNG-Terminals an den Standorten Wilhelmshaven, Brunsbüttel und Stade geplant. Von der DUH in Auftrag gegebene Rechtsgutachten belegen, dass die Terminals in Wilhelmshaven und Brunsbüttel nicht genehmigungsfähig sind, da sie gegen Naturschutzrecht sowie Sicherheitsbestimmungen verstoßen.
Hintergrund:
Die DUH hat am 7. September 2020 unter Berufung auf das Informationszugangsgesetz (IZG) eine Anfrage an die Landesregierung Schleswig-Holstein bezüglich der Rechtmäßigkeit der Duldungsanordnungen für die geplante Erdgastransportleitung ETL 180 gestellt. Die Landesregierung hat darauf mit Schreiben vom 1. Oktober 2020 geantwortet.
Links:
Antwort der Landesregierung Schleswig-Holstein auf die IZG-Anfrage der DUH sowie dieRechtsgutachten zur Genehmigungsfähigkeit für die Terminals Wilhelmshaven und Brunsbüttel finden Sie hier: http://l.duh.de/201021
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0160 90354509, mueller-kraenner@duh.de
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