Der Streit, ob Gewinne aus Gold-ETC steuerfrei oder steuerpflichtig sind, schwelt schon lange. Ein neues Urteil des Bundesfinanzhof (BFH) zur Besteuerung von Gold-ETC (Exchange Traded Commodities) sorgt nun für mehr Klarheit. Gewinne mit physischem Gold sind nach einem Jahr steuerfrei Typisch für Gold-ETC ist, dass sie sich wie der Goldpreis entwickeln und an der Börse handelbar sind. Sie sind meist mit physischem Gold hinterlegt und verbriefen einen Auslieferungsanspruch. Das macht sie zu einer beliebten Alternative zu Goldbarren und -münzen, zumal beim Kauf eines Kilo-Barrens Gold Anleger im Durchschnitt einen Aufschlag von gut einem Prozent des Metallwerts zahlen, beim Gramm-Barren sind es sogar oft 20 Prozent und mehr. Können die Gold-ETC aufgrund des Anspruchs auf Auslieferung von Gold aber steuerlich genauso wie Goldbarren oder Goldmünzen behandelt werden? Bei physischem Gold sind Gewinne nämlich steuerfrei, wenn zwischen Kauf und Verkauf mehr als ein Jahr liegt. Bei Aktien oder anderen börsengehandelten Indexpapieren ist dies jedoch nicht der Fall, sie unterliegen der Abgeltungssteuer von 25 Prozent. Die große Streitfrage lautete ...Den vollständigen Artikel lesen ...
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