
Der Gesetzentwurf, der große Unternehmen verpflichten soll, mindestens eine Frau in ihren Vorstand zu berufen, gehe über den Koalitionsvertrag hinaus. Dies sei aber gerechtfertigt, inzwischen habe man bei der Auswertung des ersten Führungspositionen-Gesetzes gesehen, dass feste Vorgaben, etwa bei der Frauenquote für Aufsichtsräte, Wirkung zeigen würden. "Wir sehen, wenn man da keine verbindliche Vorgabe gibt, tut sich da leider seit Jahrzehnten überhaupt nichts", so Giffey.
Frauenförderung belaste Unternehmen nicht zusätzlich, stattdessen sichere sie die Wettbewerbsfähigkeit von Unternehmen. "Deshalb sagen wir: Verbindliche Vorgabe. Und ich betrachte das nicht als unzumutbare Belastung oder gar als Almosen für die ,unqualifizierten' Frauen, sondern es geht darum, dass wir international wettbewerbsfähig bleiben. Im internationalen Vergleich liegt Deutschland ganz hinten mit gerade einmal 10 Prozent Frauen (in Vorständen) und das ist erwiesen in zahlreichen Studien, dass gemischte Teams erfolgreicher sind", sagte Giffey.
Die Vorgabe, bei größeren Unternehmen mit vier oder mehr Personen im Vorstand sollte mindestens eine davon eine Frau sein, schränke die unternehmerische Freiheit nicht ein, so Giffey.
© 2020 dts Nachrichtenagentur