Stuttgart (ots) - Die Ausgangslage war nicht einfach: Die Versammlungsfreiheit ist als Grundrecht hoch einzuschätzen. Gleichzeitig gilt aber für den Staat - voran für die Polizei - die Pflicht, auch andere Güter zu schützen: die öffentliche Ordnung und Sicherheit zum Beispiel. In Leipzig waren nun zwei Dinge offenkundig: Die Bewegung Querdenken hat gezeigt, dass sie keinen Wert darauf legt, mit dem Gut der Versammlungsfreiheit verantwortlich umzugehen, Auflagen einzuhalten und sich von Rechtsextremisten abzugrenzen. Zum anderen haben Polizeiführung, Politik und Gerichte mit ihrem Handeln erlaubt, dass der Staat vorgeführt wird. Dieser Fehler schwächt seine Glaubwürdigkeit und Autorität ausgerechnet in der Pandemie.
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