DJ VKU und Wohnungswirtschaft machen Druck beim Mieterstrom
BERLIN (Dow Jones)--Stadtwerke und Immobilienvertreter haben wesentliche Verbesserungen an der Novelle des Erneuerbare-Energien-Gesetzes (EEG 2021) gefordert, um die Energiewende gemeinsam mit Mietern und Bürgern vor Ort voranzubringen. Dazu legten der Spitzenverband der Wohnungswirtschaft GdW und der Verband kommunaler Unternehmen (VKU) einen Acht-Punkte-Plan von, um die Voraussetzungen für Mieterstrom zu verbessern. Darin fordern beide etwa, den Ausbau der Photovoltaik bis 2030 auf mindestens 125 und nicht wie im EEG vorgesehen nur auf 100 Gigawatt zu erhöhen.
Notwendig sei insbesondere eine Übergangsregelung, "die es Wohnungsunternehmen ermöglicht, Mieterstrom zu erzeugen und zu veräußern, ohne dass dadurch die Gewerbesteuerfreiheit der Wohnungsvermietung gefährdet wird", erklärte GdW-Präsident Axel Gedaschko. In dem Acht-Punkte-Plan fordern die Verbände etwa, den günstigen Solarstrom auch Endverbrauchern im Quartier zur Verfügung zu stellen und nicht nur den Mietern im Haus selbst. Auch sollte Mieterstrom dem Eigenverbrauch von Eigenheimbesitzern, die bessere Förderkonditionen haben, gleichgestellt werden. Der Zuschlag sollte zudem auf Anlagen bis 750 Kilowatt ausgedehnt, teure intelligente Messsysteme erst ab 7 Kilowatt verpflichtend werden. Auch sollten in urbanen Quartieren mehrere Solaranlagen auf unterschiedlichen Wohngebäuden nicht länger als eine größere Einheit zusammengefasst werden, wodurch sich der Mieterstromzuschlag deutlich reduziert.
Um die Energiewende an Mietshäusern voranzubringen, hatte die Regierung den Zuschlag für Photovoltaik-Anlagen bis 100 Kilowatt bereits 2017 eingeführt, sofern der auf dem Dach erzeugte Solarstrom direkt an die Mieter geliefert wird. Bis zum vergangenen Jahr wurden in ganz Deutschland aber gerade einmal 13,9 Megawatt installiert - was etwa drei modernen Windrädern an Land entspricht. Laut Mieterstrombericht ist das Fördermodell bislang "von verschwindend geringer Bedeutung".
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November 16, 2020 08:03 ET (13:03 GMT)
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