Berlin - Bundesjustizministerin Christine Lambrecht (SPD) will zum besseren Schutz von Gewerbetreibende in der Coronakrise das Mietrecht verändern. "Gewerbetreibende sind in einer besonderen Situation. Ihnen fallen häufig Einnahmen weg, wenn sie durch coronabedingte staatlich angeordnete Beschränkungen die angemieteten Räume gar nicht mehr oder nur stark eingeschränkt nutzen", sagte sie den Zeitungen der Funke-Mediengruppe (Mittwochausgaben).
"Ich möchte gesetzlich klarstellen, dass dies regelmäßig die Störung der Geschäftsgrundlage für ein Mietverhältnis bedeutet." Dadurch hätten Gewerbemieter die Möglichkeit, mit dem Vermieter über eine neue Miet- oder Pachthöhe zu verhandeln. Lambrecht stellte klar, dass dies nicht automatisch einen Anspruch auf Mietminderung bedeutet: "Natürlich müssen immer der Einzelfall und die konkreten vertraglichen Vereinbarungen geprüft werden. Notfalls muss gerichtlich festgestellt werden, ob eine Anpassung des Vertrags verlangt werden kann. Damit schnell Rechtssicherheit erzielt wird, möchte ich ebenfalls festschreiben, dass diese Verfahren von den Gerichten beschleunigt behandelt werden."
Eine solche Regelung sei auch im Sinne der Vermieter, sagte Lambrecht: "Viele Vermieter haben schon jetzt mit ihren Mietern einvernehmliche Lösungen zur Reduzierung der Miete gefunden. Denn natürlich haben sie mehr davon, wenn sie einen guten Mieter haben, der bleibt und dann im nächsten Jahr auch wieder seine volle Miete bezahlen kann. Es gibt aber eben auch andere Vermieter, die bisher nicht zu Verhandlungen bereit sind."
Lambrecht machte deutlich, dass sie auch gerne das Kündigungsmoratorium verlängert hätte, das im März beschlossen worden war und Ende Juni ausgelaufen ist. Es schrieb vor, dass in der Coronakrise niemandem die Wohnung oder das Geschäft gekündigt werden kann, wenn er durch finanzielle Einbußen die Miete nicht bezahlen kann. Allerdings habe sie "für eine Verlängerung keine Unterstützung vom Koalitionspartner bekommen", klagte Lambrecht.
"Ich möchte gesetzlich klarstellen, dass dies regelmäßig die Störung der Geschäftsgrundlage für ein Mietverhältnis bedeutet." Dadurch hätten Gewerbemieter die Möglichkeit, mit dem Vermieter über eine neue Miet- oder Pachthöhe zu verhandeln. Lambrecht stellte klar, dass dies nicht automatisch einen Anspruch auf Mietminderung bedeutet: "Natürlich müssen immer der Einzelfall und die konkreten vertraglichen Vereinbarungen geprüft werden. Notfalls muss gerichtlich festgestellt werden, ob eine Anpassung des Vertrags verlangt werden kann. Damit schnell Rechtssicherheit erzielt wird, möchte ich ebenfalls festschreiben, dass diese Verfahren von den Gerichten beschleunigt behandelt werden."
Eine solche Regelung sei auch im Sinne der Vermieter, sagte Lambrecht: "Viele Vermieter haben schon jetzt mit ihren Mietern einvernehmliche Lösungen zur Reduzierung der Miete gefunden. Denn natürlich haben sie mehr davon, wenn sie einen guten Mieter haben, der bleibt und dann im nächsten Jahr auch wieder seine volle Miete bezahlen kann. Es gibt aber eben auch andere Vermieter, die bisher nicht zu Verhandlungen bereit sind."
Lambrecht machte deutlich, dass sie auch gerne das Kündigungsmoratorium verlängert hätte, das im März beschlossen worden war und Ende Juni ausgelaufen ist. Es schrieb vor, dass in der Coronakrise niemandem die Wohnung oder das Geschäft gekündigt werden kann, wenn er durch finanzielle Einbußen die Miete nicht bezahlen kann. Allerdings habe sie "für eine Verlängerung keine Unterstützung vom Koalitionspartner bekommen", klagte Lambrecht.
© 2020 dts Nachrichtenagentur