BERLIN (dpa-AFX) - Die Frist zur Abgabe von Steuererklärungen wird verlängert. Wie das Bundesfinanzministerium am Freitag vor dem Hintergrund der Corona-Krise mitteilte, wird die Abgabefrist für das Kalenderjahr 2019 für durch Steuerberater erstellte Steuererklärungen um einen Monat verlängert - und zwar bis zum 31. März 2021.
Außerdem werden den Angaben zufolge auch Stundungsmöglichkeiten verlängert. Steuerpflichtige, die durch die Corona-Krise unmittelbar und nicht unerheblich negativ wirtschaftlich betroffen sind, können bei ihrem Finanzamt bis zum 31. März 2021 einen Antrag auf Stundung stellen. Die Stundungen laufen dann laut Ministerium längstens bis zum 30. Juni 2021. Damit würden bis Ende Dezember befristete Regelungen verlängert./hoe/DP/jha