Paukenschlag im Wirecard-Skandal: Die Bundesbank fällt der Bafin in den Rücken. Das Verbot von Leerverkäufen in Wirecard-Aktien sei wissenschaftlich unbegründet gewesen. Was heißt das für geschädigte Anleger? Aus heutiger Sicht klingt der Satz wie aus einer anderen Epoche, dabei ist er weniger als zwei Jahre alt: Leerverkäufe in Wirecard-Aktien stellten eine "ernstzunehmende Bedrohung für das Marktvertrauen in Deutschland" dar, argumentierte die Finanzaufsicht Bafin im Februar 2019. Konsequenz: ...Den vollständigen Artikel lesen ...
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