Berlin - Opposition und Verbände fordern von der Bundesregierung ein Impfgesetz, und nicht nur eine Verordnung, in der steht, wer zuerst gegen Corona geimpft wird. "Eine gesetzliche Grundlage für die Priorisierung der Impfstoffvergabe ist verfassungsrechtlich zwingend erforderlich", sagte der stellvertretende Vorsitzende der FDP-Fraktion, Stephan Thomae, der "Frankfurter Allgemeinen Sonntagszeitung".
Die Frage, wer als erstes geimpft werde, sei von herausragender Bedeutung für die Ausübung der Grundrechte und entscheide in letztlicher Konsequenz über Leben und Tod. "Eine so wichtige ethische Entscheidung muss das Parlament selbst treffen, nicht die Bundesregierung durch Verordnung", so Thomae. Die Berichterstatterin für Infektionsschutz der Grünen-Fraktion, Kordula Schulz-Asche, sagte der FAS, es sei "grundrechtsrelevant, wer zuerst einen solchen Impfstoff bekommt". Hierfür bedürfe es einer klaren gesetzlichen Grundlage.
Sie warnte, dass Ärzte sonst unter einer unsicheren Rechtslage zu leiden hätten. "Wenn die Regierung hierzu nicht mehr tätig wird, wird die Last auf die Schultern derjenigen verlagert, die die Impfungen vor Ort durchführen." Auch die Vorsitzende der Linksfraktion, Amira Mohamed Ali, sagte der FAS, die Impffrage habe eine "hohe grundrechtliche Bedeutung". Sie müsse deshalb "in einem ordentlichen Gesetzgebungsverfahren" geregelt werden.
"Umfassende Rechtssicherheit zu schaffen ist eine Grundvoraussetzung, um eine möglichst hohe freiwillige Impfbereitschaft zu erreichen", sagte Mohamed Ali. Vertreter der Regierungsfraktionen Union und SPD sagten hingegen, dass das Dritte Bevölkerungsschutzgesetz ausreiche. Unionsfraktionsvize Georg Nüßlein sagte der FAS, die "rechtlichen Grundlagen zur Regelung der Impfungen sind damit vorhanden". Die gesundheitspolitische Sprecherin der SPD-Fraktion, Sabine Dittmer, warnte, ein Gesetzgebungsverfahren könne "den Impfbeginn für die Risikogruppen in Deutschland verzögern und notwendige Anpassungen hinsichtlich neuer Impfstofftypen unnötig erschweren".
Bundesgesundheitsminister Jens Spahn (CDU) plant deshalb, die Entscheidung auf dem Wege einer Verordnung zu treffen. Der Hauptgeschäftsführer des Paritätischen Gesamtverbandes, Ulrich Schneider, warnte in der FAS, dass zunächst nur 1,5 Millionen Menschen geimpft werden könnten. Selbst unter den acht Millionen Anwärtern auf eine frühe Impfung müsse ausgewählt werden. "Eine solch schwierige Entscheidung muss das Parlament diskutieren und legitimieren", sagte Schneider.
Er forderte, auch Pfleger im häuslichen Bereich zuerst zu impfen. Auch die Leopoldina, der Ethikrat und die Ständige Impfkommission hatten schon im November in einem Positionspapier ein Gesetz gefordert.
Die Frage, wer als erstes geimpft werde, sei von herausragender Bedeutung für die Ausübung der Grundrechte und entscheide in letztlicher Konsequenz über Leben und Tod. "Eine so wichtige ethische Entscheidung muss das Parlament selbst treffen, nicht die Bundesregierung durch Verordnung", so Thomae. Die Berichterstatterin für Infektionsschutz der Grünen-Fraktion, Kordula Schulz-Asche, sagte der FAS, es sei "grundrechtsrelevant, wer zuerst einen solchen Impfstoff bekommt". Hierfür bedürfe es einer klaren gesetzlichen Grundlage.
Sie warnte, dass Ärzte sonst unter einer unsicheren Rechtslage zu leiden hätten. "Wenn die Regierung hierzu nicht mehr tätig wird, wird die Last auf die Schultern derjenigen verlagert, die die Impfungen vor Ort durchführen." Auch die Vorsitzende der Linksfraktion, Amira Mohamed Ali, sagte der FAS, die Impffrage habe eine "hohe grundrechtliche Bedeutung". Sie müsse deshalb "in einem ordentlichen Gesetzgebungsverfahren" geregelt werden.
"Umfassende Rechtssicherheit zu schaffen ist eine Grundvoraussetzung, um eine möglichst hohe freiwillige Impfbereitschaft zu erreichen", sagte Mohamed Ali. Vertreter der Regierungsfraktionen Union und SPD sagten hingegen, dass das Dritte Bevölkerungsschutzgesetz ausreiche. Unionsfraktionsvize Georg Nüßlein sagte der FAS, die "rechtlichen Grundlagen zur Regelung der Impfungen sind damit vorhanden". Die gesundheitspolitische Sprecherin der SPD-Fraktion, Sabine Dittmer, warnte, ein Gesetzgebungsverfahren könne "den Impfbeginn für die Risikogruppen in Deutschland verzögern und notwendige Anpassungen hinsichtlich neuer Impfstofftypen unnötig erschweren".
Bundesgesundheitsminister Jens Spahn (CDU) plant deshalb, die Entscheidung auf dem Wege einer Verordnung zu treffen. Der Hauptgeschäftsführer des Paritätischen Gesamtverbandes, Ulrich Schneider, warnte in der FAS, dass zunächst nur 1,5 Millionen Menschen geimpft werden könnten. Selbst unter den acht Millionen Anwärtern auf eine frühe Impfung müsse ausgewählt werden. "Eine solch schwierige Entscheidung muss das Parlament diskutieren und legitimieren", sagte Schneider.
Er forderte, auch Pfleger im häuslichen Bereich zuerst zu impfen. Auch die Leopoldina, der Ethikrat und die Ständige Impfkommission hatten schon im November in einem Positionspapier ein Gesetz gefordert.
© 2020 dts Nachrichtenagentur