BRÜSSEL (dpa-AFX) - Der von der Bundesregierung ausgehandelte Kompromiss für das 1,8 Billionen Euro schwere EU-Finanzpaket birgt nach Einschätzung von EU-Juristen nicht das Risiko einer Verwässerung der geplanten Regeln für den Schutz der Rechtsstaatlichkeit. Die ausgehandelte Zusatzerklärung respektiere den Inhalt und die Ziele der Verordnung für den Rechtsstaatsmechanismus und sei mit ihr vereinbar, heißt es in einem Gutachten des juristischen Dienstes des Ministerrates, das der Deutschen Presse-Agentur vorliegt. Kein Element der Erklärung widerspreche oder erweitere die geplante Verordnung.
Der juristische Dienst betont zudem, dass die Staats- und Regierungschefs das Recht hatten, bei ihrem Gipfeltreffen in der vergangenen Woche eine solche Zusatzerklärung zu beschließen. Der Text respektiere die Befugnisse der anderen EU-Organe. Dazu gehöre auch das Recht der Kommission und des Ministerrates, sich auf die Art und Weise der Anwendung der Verordnung zu verpflichten.
Die Zusatzerklärung war von der derzeitigen deutschen EU-Ratspräsidentschaft ausgehandelt worden, um Ungarn und Polen dazu zu bewegen, ihr Veto gegen Entscheidungen zum langfristigen EU-Haushalt und zu den milliardenschweren Corona-Hilfen aufzuheben. Die beiden Länder hatten die Blockade begonnen, weil sie befürchten, dass der neue Rechtsstaatsmechanismus darauf abzielt, ihnen wegen umstrittener politischer Projekte EU-Mittel kürzen zu können. Über die Erklärung wird nun vor allem klargestellt, welche Möglichkeiten Ungarn und Polen haben, sich gegen die Anwendung des Verfahrens zu wehren. Eine davon ist eine Überprüfung durch den EuGH.
Ein juristisches Gutachten zu der Zusatzerklärung war unter anderem vom niederländischen Ministerpräsidenten Mark Rutte verlangt worden. Zudem hatten sich zuletzt Europaabgeordnete kritisch zu dem Text geäußert./aha/DP/eas