Auf den letzten Drücker hat der Bundestag das Jahressteuergesetz 2020 auf den Weg gebracht. Es sieht wichtige Änderungen für Kapitalanleger vor, die mit Termingeschäften Verluste erleiden und sie steuerlich verrechnen möchten. Verrechnung von Verlusten aus Termingeschäften bleibt kompliziert Was für ein Börsenjahr! Auf den Corona-Crash im Frühjahr folgte die rapide Erholung. Doch wer in diesem Ab und Auf auf dem falschen Fuß erwischt wurde, hat womöglich auch ein paar Verluste erzielt. Und die möchte man als Anleger bekanntlich gerne mit Gewinnen verrechnen. Aber die Verrechnung von Verlusten ist kompliziert - und für Anleger, die Termingeschäften tätigen, nochmals umständlicher geworden. Immerhin hatte der Bundesgesetzgeber auf den allerletzten Drücker noch ein Einsehen. Er hat zumindest die Beträge für die Verrechnung von Verlusten noch einmal angepasst. Aber die Regelung bleibt kompliziert und wirft Anlegern Knüppel zwischen die Beine. Aber der Reihe nach: Neue Regeln beschlossen Ab 2021 gelten neue Regeln für die Verlustverrechnung, wenn Anleger Verluste aus Termingeschäften und Stillhaltergeschäften erzielen. Verluste dürfen dann nur noch mit Gewinnen aus Termingeschäften und mit Erträgen aus Stillhaltergeschäften ausgeglichen werden. Der Gesetzgeber hat mit dieser Regelung also noch ein neuen Verlustverrechnungskreis geschaffen. Bisher ...Den vollständigen Artikel lesen ...
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