Berlin - Die Union im Bundestag plant, dem durch den Corona-Lockdown erschütterten Einzelhandel durch einen "Pakt für lebendige Innenstädte" unter die Arme zu greifen. Dazu soll ein "Innenstadtfonds" aufgelegt werden, der durch Steuergelder, aber auch durch eine neue Abgabe für den Onlinehandel gespeist werden soll, heißt es einem Grundsatzpapier, über das die "Welt am Sonntag" berichtet.
Außerdem soll demnach Geschäften, die wegen der Pandemie zeitweise schließen mussten, mit großzügigeren Überbrückungshilfen, Schnellkrediten und Steuererleichterungen geholfen werden. Laut Dokument wird eine "Paketabgabe für den Onlinehandel" gefordert, "die sich in der Höhe proportional nach dem Bestellwert richtet". Diese soll beim Onlinehändler erhoben und von ihm an das Finanzamt abgeführt werden. Ob diese Abgabe zu höheren Preisen führt, liegt demnach beim Anbieter.
Zur Begründung heißt es: "Mit den Einnahmen wird der Onlinehandel an den Kosten von ihm genutzter kommunaler Infrastruktur beteiligt. Beseitigt wird damit die Schieflage gegenüber dem stationären Einzelhandel, der schon heute mit seinen Steuern erheblich zum Gemeindehaushalt beiträgt." Die Einnahmen aus der neuen Gebühr sollen den Einzelhandel vor Ort unmittelbar entlasten: "Die Mittel werden also in vollem Umfang zur Stärkung eines vielfältigen Einzelhandels in lebendigen Innenstädten eingesetzt", verspricht die Union, "nichts davon verbleibt in der Bundeskasse". Die Autoren des Papiers sind der stellvertretende Fraktionsvorsitzende Andreas Jung, der für Finanzpolitik zuständig ist, und Christian Haase, der kommunalpolitische Sprecher der Fraktion (beide CDU).
Außerdem soll demnach Geschäften, die wegen der Pandemie zeitweise schließen mussten, mit großzügigeren Überbrückungshilfen, Schnellkrediten und Steuererleichterungen geholfen werden. Laut Dokument wird eine "Paketabgabe für den Onlinehandel" gefordert, "die sich in der Höhe proportional nach dem Bestellwert richtet". Diese soll beim Onlinehändler erhoben und von ihm an das Finanzamt abgeführt werden. Ob diese Abgabe zu höheren Preisen führt, liegt demnach beim Anbieter.
Zur Begründung heißt es: "Mit den Einnahmen wird der Onlinehandel an den Kosten von ihm genutzter kommunaler Infrastruktur beteiligt. Beseitigt wird damit die Schieflage gegenüber dem stationären Einzelhandel, der schon heute mit seinen Steuern erheblich zum Gemeindehaushalt beiträgt." Die Einnahmen aus der neuen Gebühr sollen den Einzelhandel vor Ort unmittelbar entlasten: "Die Mittel werden also in vollem Umfang zur Stärkung eines vielfältigen Einzelhandels in lebendigen Innenstädten eingesetzt", verspricht die Union, "nichts davon verbleibt in der Bundeskasse". Die Autoren des Papiers sind der stellvertretende Fraktionsvorsitzende Andreas Jung, der für Finanzpolitik zuständig ist, und Christian Haase, der kommunalpolitische Sprecher der Fraktion (beide CDU).
© 2020 dts Nachrichtenagentur