Zum Jahreswechsel stehen wie so oft zahlreiche steuerliche Veränderungen an. Eine davon ist der Wegfall des Solidaritätszuschlags für die meisten, wenn auch nicht alle Steuerzahler. Um den Einstieg in den Ausstieg aus dem Soli hatte man jahrelang gerungen. Doch wie schaut es eigentlich für Anleger mit Kapitaleinkünften aus? Fällt der Solidaritätzuschlag auf die Abgeltungsteuer (Steuersatz von 25 Prozent pauschal) künftig ebenfalls weg? Bekanntlich dürfen sich sehr viele Steuerzahler ab 2021 über den Wegfall des Solidaritätszuschlags freuen: Rund 90 Prozent der Steuerzahlenden müssen künftig keinen Solidaritätszuschlag mehr abführen, hatte das Bundesfinanzministerium mitgeteilt. Genauer gesagt: Bis zu einem Einkommen von rund 73.000 Euro (Alleinstehende) bzw. 151.000 Euro (Verheiratete oder Verpartnerte) fällt künftig kein Solidaritätszuschlag mehr an, rechnet der Bundesverband Lohnsteuerhilfevereine (BVL) vor. Bei höherem Einkommen zahlt man allerdings weiter. Steigt das Einkommen, erhöht ...Den vollständigen Artikel lesen ...
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