
DJ PTA-HV: 4basebio AG: Bekanntmachung der Einberufung zur Hauptversammlung am 28.01.2021
Hauptversammlung gemäß § 121 Abs. 4a AktG
Heidelberg (pta009/05.01.2021/17:05) - Einladung zur außerordentlichen Hauptversammlung
Wir laden hiermit unsere Aktionärinnen und Aktionäre zu der am 28. Januar 2021 um 11:00 Uhr stattfindenden außerordentlichen Hauptversammlung der 4basebio AG ("Gesellschaft") ein. Die Gesellschaft macht dabei von der Möglichkeit einer Verkürzung der Einberufungsfrist nach § 1 Abs. 3 des Gesetzes über Maßnahmen im Gesellschafts-, Genossenschafts-, Vereins-, Stiftungs- und Wohnungseigentumsrecht zur Bekämpfung der Auswirkungen der COVID-19-Pandemie ("GesRuaCOVBekG") in Verbindung mit der Verordnung zur Verlängerung von Maßnahmen im Gesellschafts-, Genossenschafts-, Vereins-, Stiftungsrecht zur Bekämpfung der Auswirkungen der COVID-19-Pandemie ("GesRGenRCOVMVV") vom 20. Oktober 2020 Gebrauch. Die Hauptversammlung wird als virtuelle Hauptversammlung nach den Regelungen in § 1 Abs. 2 des GesRuaCOVBekG ohne physische Präsenz der Aktionäre durchgeführt. Eine Bild- und Tonübertragung (keine elektronische Teilnahme) der gesamten Versammlung wird live im Internet unter der Adresse https://4basebioag.com/de/ausserordentliche-hauptversammlung-2021/ erfolgen.
Die Stimmrechtsausübung der Aktionäre erfolgt ausschließlich im Wege der Briefwahl oder durch Vollmachtserteilung an die von der Gesellschaft benannten Stimmrechtsvertreter. Bitte beachten Sie insbesondere die Regelungen zur weiterhin erforderlichen Anmeldung zur Hauptversammlung.
I. Tagesordnung
1. Wahl von Aufsichtsratsmitgliedern Herr Joseph M. Fernández und Herr Peter Llewellyn-Davies haben erklärt, ihr Amt als Mitglied des Aufsichtsrates mit Wirkung zum Ende der nächsten Hauptversammlung der Gesellschaft niederzulegen. Mit Einberufung der außerordentlichen Hauptversammlung wird die Neuwahl von Aufsichtsratsmitgliedern somit erforderlich. Die Wahl der neuen Aufsichtsratsmitglieder erfolgt gemäß § 8 Abs. 2 Satz 4 der Satzung der Gesellschaft für die Dauer der restlichen Amtszeit der Ausgeschiedenen, das heißt für die Zeit bis zur Beendigung der Hauptversammlung, die über die Entlastung des Aufsichtsrats für das Geschäftsjahr 2021 beschließt (Ablauf der ordentlichen Hauptversammlung 2022). Die Amtszeit beginnt jeweils mit Ablauf der Hauptversammlung am 28. Januar 2021. Der Aufsichtsrat setzt sich nach den §§ 95, 96 Absatz 1, 101 Absatz 1 AktG zusammen und besteht nach § 8 Absatz 1 der Satzung aus drei Mitgliedern, die allesamt von der Hauptversammlung zu wählen sind. Die Hauptversammlung ist an Wahlvorschläge nicht gebunden.
Der Aufsichtsrat schlägt vor, folgenden Beschluss zu fassen: a) Herrn Dr. Rainer Herschlein, wohnhaft in Stuttgart, Rechtsanwalt, wird in den Aufsichtsrat der Gesellschaft gewählt, mit der Maßgabe, dass seine Amtszeit mit Beendigung derjenigen Hauptversammlung endet, die über die Entlastung für das am 31. Dezember 2021 endende Geschäftsjahr beschließt. Herr Dr. Rainer Herschlein ist zum Zeitpunkt der Bekanntmachung dieses Tagesordnungspunkts 1 Mitglied in den folgenden gesetzlich zu bildenden Aufsichtsräten oder vergleichbaren in- und ausländischen Kontrollgremien von Wirtschaftsunternehmen: * ALMATO AG (ehemals DATAGROUP Mobile Solutions AG) * Ming Le Sports AG * mobileObjects AG
Nachfolgend ist der Lebenslauf des zur Wahl in den Aufsichtsrat vorgeschlagenen Kandidaten abgedruckt. Persönliche Daten: Geburtsjahr: 1971 Ausgeübter Beruf: Rechtsanwalt und Partner bei der Kanzlei Heuking Kühn Lüer Wojtek in Stuttgart
Beruflicher Werdegang: Nach dem Studium arbeitete Herr Dr. Rainer Herschlein für die Sozietäten CMS Hasche Sigle und GSK Stockmann + Kollegen. Seit 2015 ist Herr Dr. Herschlein Partner bei der Kanzlei Heuking Kühn Lüer Wojtek in Stuttgart und sein Tätigkeitsschwerpunkt liegt in den Rechtsgebieten Mergers & Acquisitions, Venture Capital, Private Equity und Private Clients. Ausbildung: Studium der Rechtswissenschaften an den Universität Saarbrücken, Tübingen und New York. Promotion an der Universität Tübingen.
b) Frau Eva Katheder, wohnhaft in Bad Vilbel, Diplom-Kauffrau und selbstständige Unternehmensberaterin, wird in den Aufsichtsrat der Gesellschaft gewählt, mit der Maßgabe, dass ihre Amtszeit mit Beendigung derjenigen Hauptversammlung endet, die über die Entlastung für das am 31. Dezember 2021 endende Geschäftsjahr beschließt.
Frau Eva Katheder ist zum Zeitpunkt der Bekanntmachung dieses Tagesordnungspunkts 1 Mitglied in den folgenden gesetzlich zu bildenden Aufsichtsräten oder vergleichbaren in- und ausländischen Kontrollgremien von Wirtschaftsunternehmen: * AEE Ahaus-Enscheder AG * Mistral Media AG * Heidelberger Beteiligungsholding AG * Strawtec Group AG * Balaton Agro Invest AG * Latonba AG * Latonba 2.0 AG i.Gr. * Investunity AG (bis 20. Januar 2021)
Nachfolgend ist der Lebenslauf der zur Wahl in den Aufsichtsrat vorgeschlagenen Kandidatin abgedruckt.
Persönliche Daten: Geburtsjahr: 1965 Ausgeübter Beruf: selbstständige Unternehmensberaterin
Beruflicher Werdegang: Von 1994 bis 2001 arbeitete sie in verschiedenen Funktionen bei der Tengelmann Warenhandelsgesellschaft (WHG), Mülheim/ Ruhr mit den Schwerpunkten Planung und Controlling sowie Restrukturierung, zuletzt war sie verantwortlich für den Bereich Lebensmitteleinzelhandel Deutschland inklusive Beteiligungen (Non-Food, DIY) und Marktforschung. Von 2002 bis 2009 war Frau Eva Katheder als Investmentmanagerin der DIH Deutsche Industrie Holding GmbH (Frankfurt/Main), vornehmlich für die DIH Finanz und Consult GmbH (Private Equity / Venture Capital - u.a. in den Bereichen BioTech, Medizintechnik, Handel, Produktion) sowie zusätzlich von 2005 - 2009 als Geschäftsführerin der DIH / HMD Investco S.à.r.l., Luxembourg, tätig. Derzeit ist Frau Eva Katheder als Inhaberin der von ihr 2010 gegründeten Beratungsgesellschaft EK - Business Development und Consulting Services tätig. Ausbildung: Studium der Betriebswirtschaftslehre mit den Schwerpunkten Rechnungswesen und Controlling, Unternehmensführung und Internationales Management in Erlangen-Nürnberg und Dortmund.
2. Beschlussfassung über Satzungsänderungen
Vorstand und Aufsichtsrat schlagen vor, folgenden Beschluss zu fassen:
a) Änderung der Firma: § 1 der Satzung wird wie folgt neu gefasst: "§ 1 Firma, Sitz und Geschäftsjahr 1. Die Gesellschaft führt die Firma 2invest AG
2. Sie hat ihren Sitz in Heidelberg.
3. Das Geschäftsjahr der Gesellschaft ist das Kalenderjahr."
b) Änderung des Unternehmensgegenstandes: § 2 der Satzung wird wie folgt neu gefasst: "§ 2 Gegenstand des Unternehmens 1. Gegenstand des Unternehmens ist der Erwerb, das Halten, das Verwalten und die Veräußerung von Beteiligungen an Kapital- und Personengesellschaften, insbesondere - aber nicht ausschließlich - im Bereich der Biotechnologie-, Life Science- und IT Branche im In- und Ausland und für eine beliebige Zeitdauer. Die Gesellschaft ist berechtigt, alle Geschäfte und Maßnahmen durchzuführen und zu übernehmen, die für diesen Zweck sinnvoll und dienlich sind. Die Gesellschaft ist weiterhin berechtigt, ihr eigenes Vermögen zu verwalten und alle Arten von Finanzgeschäften und Geschäften mit Finanzinstrumenten, für die eine Erlaubnis nach KWG nicht erforderlich ist, vorzunehmen.
2. Gegenstand des Unternehmens ist ferner der Erwerb, die Verwertung, die Veräußerung und der Schutz von Technologien und geistigem Eigentum der Gesellschaft oder von Dritten, insbesondere in der Biotechnologie- Life Science- und IT-Branche, im In- und Ausland und für eine beliebige Zeitdauer.
3. Die Gesellschaft ist berechtigt, die Geschäftsführung oder Mitarbeiter von Unternehmen, an denen sie beteiligt ist, sowie von sonstigen Unternehmen, zu beraten (mit Ausnahme von Rechts- und Steuerberatung sowie der den Wirtschaftsprüfern vorbehaltenen Wirtschaftsberatung) und sonstige Dienstleistungen für diese zu erbringen. Die Gesellschaft kann ihren Betrieb ganz oder teilweise in verbundene Unternehmen ausgliedern. Sie kann ihren Unternehmensgegenstand unmittelbar oder mittelbar über Unternehmen, an denen sie beteiligt ist, wahrnehmen, sie kann sich auch auf die Verwaltung von Beteiligungen beschränken.
4. Die Gesellschaft ist außerdem berechtigt, Beteiligungen an operativ tätigen Unternehmen und sonstigen Unternehmen, aktiv zu halten und zu verwalten, deren Geschäftsführung und/oder die Konzernleitung zu übernehmen sowie strategische Planungs- und Beratungsleistungen zu erbringen, Finanzierungsaufgaben zu übernehmen und die Verwaltung von Finanzmitteln eines Konzerns zu übernehmen.
5. Die Gesellschaft ist schließlich zu allen Geschäften und Maßnahmen berechtigt, die den Gegenstand des Unternehmens unmittelbar oder mittelbar zu fördern geeignet sind. Sie darf zu diesem Zweck auch im In-und Ausland Zweigniederlassungen errichten.
c) Änderungen zur Wahl von Aufsichtsratsmitgliedern: § 8 der Satzung wird wie folgt neu gefasst: "§ 8 Aufsichtsrat; Zusammensetzung, Amtsdauer 1. Der Aufsichtsrat besteht aus drei Personen.
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January 05, 2021 11:05 ET (16:05 GMT)