Die Finanzaufsicht Bafin hat in Zusammenhang mit Leerverkäufen bei der Wirecard-Aktie die Herkunft der Short Seller zum Thema gemacht. Das Schreiben zeigt fremdenfeindliche Züge. Damit blamiert sich die Behörde erneut. Schon lange bevor die Bafin im Jahr 2019 die Leerverkäufe von Wirecard-Aktien verbot, hatte sie die Short Seller im Visier. Bereits 2016 sorgte der sogenannte Zatarra-Report für Aufmerksamkeit: ein Research-Bericht, der auf Unregelmäßigkeiten bei Wirecard hinwies und Betrugsvorwürfe ...Den vollständigen Artikel lesen ...
© 2021 Roland Klaus