Knaller-Urteil für alle privaten Auto Leasing Kunden: Das OLG München hat entschieden, dass Sixt Leasing sämtliche Raten an einen Kunden zurückzahlen muss. Grund: ein Fehler in den Verträgen, der sich sehr häufig findet. Eine fehlerhafte Widerrufsinformation in einem privaten Auto-Leasing-Vertrag führt dazu, dass der Kunde die Finanzierung widerruft und sämtliche Leasing-Raten zurückbekommt. Das zeigt ein aktuelles Urteil des OLG München (Az. 32 U 7119/19). Der Kunde hatte im März 2017 bei Sixt ...Den vollständigen Artikel lesen ...
© 2021 Roland Klaus