Karlsruhe - Mehrere Staatsrechtler halten die aktuellen Corona-Impfregeln für verfassungswidrig. "Die Vertreter des Verfassungsrechts sind sich einig, dass die Corona-Impfverordnung gegen das Grundgesetz verstößt", sagte die Staatsrechtlerin Anna Leisner-Egensperger von der Universität Jena der "Welt" (Dienstagausgabe).
"Wir impfen derzeit auf Grundlage einer politischen Strategie." Diese werde zwar von einer Mehrheit der Bevölkerung mitgetragen, "es fehlt ihr aber eine verfassungsgemäße Rechtsgrundlage". Leisner-Egensperger ist als Sachverständige am Mittwoch im Gesundheitsausschuss des Bundestags geladen. In ihrer Stellungnahme schreibt sie, dass es für die in der Verordnung festgelegte Reihenfolge bei den Impfungen keine verfassungskonforme Ermächtigungsgrundlage gebe.
"Diese Vorschriften sind daher rechtswidrig und damit nichtig. Sie dürfen von den Behörden nicht angewendet werden und müssen von den Bürgern nicht beachtet werden." Der Staatsrechtler Thorsten Kingreen von der Universität Regensburg schreibt in seiner Stellungnahme zum derzeitigen Regelungskonzept: "Es ist verfassungswidrig und daher gerichtlich angreifbar." Die Bochumer Gesundheitsrechtlerin Andrea Kießling urteilt in ihrer Stellungnahme: "Es bedarf dringend eines Parlamentsgesetzes, das die Verteilungsziele in Form einer wertenden Grundentscheidung und die Impfkriterien in Form einer abstrakt gehaltenen Aufzählung von Personengruppen regelt und zur Festlegung der konkreten Impfreihenfolge durch eine Verordnung ermächtigt."
"Wir impfen derzeit auf Grundlage einer politischen Strategie." Diese werde zwar von einer Mehrheit der Bevölkerung mitgetragen, "es fehlt ihr aber eine verfassungsgemäße Rechtsgrundlage". Leisner-Egensperger ist als Sachverständige am Mittwoch im Gesundheitsausschuss des Bundestags geladen. In ihrer Stellungnahme schreibt sie, dass es für die in der Verordnung festgelegte Reihenfolge bei den Impfungen keine verfassungskonforme Ermächtigungsgrundlage gebe.
"Diese Vorschriften sind daher rechtswidrig und damit nichtig. Sie dürfen von den Behörden nicht angewendet werden und müssen von den Bürgern nicht beachtet werden." Der Staatsrechtler Thorsten Kingreen von der Universität Regensburg schreibt in seiner Stellungnahme zum derzeitigen Regelungskonzept: "Es ist verfassungswidrig und daher gerichtlich angreifbar." Die Bochumer Gesundheitsrechtlerin Andrea Kießling urteilt in ihrer Stellungnahme: "Es bedarf dringend eines Parlamentsgesetzes, das die Verteilungsziele in Form einer wertenden Grundentscheidung und die Impfkriterien in Form einer abstrakt gehaltenen Aufzählung von Personengruppen regelt und zur Festlegung der konkreten Impfreihenfolge durch eine Verordnung ermächtigt."
© 2021 dts Nachrichtenagentur