Für die EQS Group ist der 17. Dezember 2021 eines der bedeutendsten Daten der kommenden Jahre. Dann müssen die Mitgliedsländer der EU die Richtlinie vom 23.10.2019 zum Schutz von Personen, die Verstöße gegen das Unionsrecht melden in nationales Recht umgesetzt haben. Diese sieht vor, dass Unternehmen ab 250 Mitarbeiter in der EU ein Hinweisgebersystem einführen. Zwei Jahre später, bis zum 17. Dezember 2023, müssen die Mitgliedstaaten eine entsprechende Vorschrift auch für Unternehmen mit 50 bis 249 Arbeitnehmern einführen. Dies kann beispielsweise per E-Mail, Ombudsmann, Telefonhotline, Briefkasten oder auch ein dezentrales Webbasiertes Hinweisgebersystem erfolgen. Bisherige Umfragen, z.B. von EQS und Business Keeper (BKMS) haben aber auch gezeigt, dass Unternehmen ihren Mitarbeitern mehrere Möglichkeiten anbieten. Aufgrund der fehlenden gesetzlichen Vorschriften haben viele Unternehmen jedoch bislang noch keine Lösung eingeführt. Laut Zahlen des statistischen Bundesamtes gab es in Deutschland 2018 15.500 Unternehmen mit >250 Mitarbeitern und 80.900 mit >50 Mitarbeitern. Auf EU-Ebene belaufen sich die Zahlen nach Angaben der Seite MittelstandsWiki auf 46.500 bzw. 277.500. Mit dem zeitlichen Abstand von zwei Jahren wird es den Anbietern wie EQS zugleich besser ermöglicht, eine möglichst große Zahl an Unternehmen von einem webbasierten System zu überzeugen. Dabei hat eine Studie der EQS aus dem Jahr 2019 ergeben, dass Unternehmen mit einem System mehr und zugleich auch relevantere Meldungen erhalten. Ebenso ermöglicht ein System im Vergleich zu anderen Meldekanälen einen besseren Identitätsschutz des Hinweisgebers. Wichtig in diesem Zusammengang war auch die Tatsache, dass die Möglichkeit zur anonymen Meldung von Hinweisen nicht zu einem vermehrten Missbrauch führt, wie die Studien von EQS und BKMS ergeben haben. Auch hat sich gezeigt, dass die Einführung eines Hinweisgebersystems nicht zu einer Flut an Meldungen führt.
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