München (ots) - Nach jahrelangem Ringen ist es SPD und Union gelungen, sich auf einen Kompromiss zur Verankerung von Kinderrechten im Grundgesetz zu verständigen. Der nun beschlossene Regelungstext, mit dem Artikel 6 des Grundgesetzes ergänzt werden soll, hält SOS-Kinderdorf jedoch für unzureichend und ungeeignet, Kinderrechte tatsächlich zu stärken.
SOS-Kinderdorf fordert seit langem die Aufnahme von Kinderrechten in der Verfassung und eine damit verbundene Stärkung der Rechte von Kindern. Die nun vorgelegte Formulierung der Koalition reicht aus Sicht des Vereins jedoch bei weitem nicht aus. Die geplante Ergänzung zu Absatz 2 des Artikels 6 liest sich wie folgt: "Die verfassungsmäßigen Rechte der Kinder einschließlich ihres Rechts auf Entwicklung zu eigenverantwortlichen Persönlichkeiten sind zu achten und zu schützen. Das Wohl des Kindes ist angemessen zu berücksichtigen. Der verfassungsrechtliche Anspruch von Kindern auf rechtliches Gehör ist zu wahren. Die Erstverantwortung der Eltern bleibt unberührt."
Diese Formulierung fällt allerdings hinter die UN-Kinderrechtskonvention und die aktuelle Rechtsprechung zurück. Eine lediglich angemessene Berücksichtigung des Kindeswohls spiegelt den in Artikel 3 der UN-Kinderrechtskonvention enthaltene Kindeswohlvorrang in seiner Bedeutung nicht wider. Auch, dass der verfassungsrechtliche Anspruch von Kindern auf rechtliches Gehör zu wahren sei, ist aus Sicht von SOS-Kinderdorf völlig unzureichend: Dieser Satz wird dem viel breiter gefassten Recht auf Beteiligung nicht gerecht. Zudem ist der Anspruch auf rechtliches Gehör bereits jetzt über Absatz 1 des Artikels 103 im Grundgesetz gesichert. "Um Kinderrechte tatsächlich zu stärken, braucht es eine Formulierung für die Verankerung im Grundgesetz, die die Prinzipien der UN-Kinderrechtskonvention widerspiegelt. Dies muss den Kindeswohlvorrang sowie das Recht auf Schutz, Förderung und Beteiligung umfassen", betont Luise Pfütze, Advocacy-Referentin von SOS-Kinderdorf e.V.
Dass die Rechte von Kindern in Deutschland nur unzureichend berücksichtigt werden, hat sich während der Corona-Pandemie noch einmal verstärkt gezeigt: Die Bildungsungerechtigkeit hat sich verschärft und bestehende Armutslagen haben sich noch verschlimmert. "Die Interessen und Bedürfnisse der jüngsten Mitglieder der Gesellschaft sowie ihr Recht auf Beteiligung wurden in der Krise viel zu wenig beachtet", so Luise Pfütze weiter.
Pressekontakt:
SOS-Kinderdorf e.V.
Victoria Leipert
Renatastraße 77
80639 München
Telefon 089-12606491
Mobil 0176-12605262
victoria.leipert@sos-kinderdorf.de
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Originalmeldung: https://www.presseportal.de/pm/12506/4811355
SOS-Kinderdorf fordert seit langem die Aufnahme von Kinderrechten in der Verfassung und eine damit verbundene Stärkung der Rechte von Kindern. Die nun vorgelegte Formulierung der Koalition reicht aus Sicht des Vereins jedoch bei weitem nicht aus. Die geplante Ergänzung zu Absatz 2 des Artikels 6 liest sich wie folgt: "Die verfassungsmäßigen Rechte der Kinder einschließlich ihres Rechts auf Entwicklung zu eigenverantwortlichen Persönlichkeiten sind zu achten und zu schützen. Das Wohl des Kindes ist angemessen zu berücksichtigen. Der verfassungsrechtliche Anspruch von Kindern auf rechtliches Gehör ist zu wahren. Die Erstverantwortung der Eltern bleibt unberührt."
Diese Formulierung fällt allerdings hinter die UN-Kinderrechtskonvention und die aktuelle Rechtsprechung zurück. Eine lediglich angemessene Berücksichtigung des Kindeswohls spiegelt den in Artikel 3 der UN-Kinderrechtskonvention enthaltene Kindeswohlvorrang in seiner Bedeutung nicht wider. Auch, dass der verfassungsrechtliche Anspruch von Kindern auf rechtliches Gehör zu wahren sei, ist aus Sicht von SOS-Kinderdorf völlig unzureichend: Dieser Satz wird dem viel breiter gefassten Recht auf Beteiligung nicht gerecht. Zudem ist der Anspruch auf rechtliches Gehör bereits jetzt über Absatz 1 des Artikels 103 im Grundgesetz gesichert. "Um Kinderrechte tatsächlich zu stärken, braucht es eine Formulierung für die Verankerung im Grundgesetz, die die Prinzipien der UN-Kinderrechtskonvention widerspiegelt. Dies muss den Kindeswohlvorrang sowie das Recht auf Schutz, Förderung und Beteiligung umfassen", betont Luise Pfütze, Advocacy-Referentin von SOS-Kinderdorf e.V.
Dass die Rechte von Kindern in Deutschland nur unzureichend berücksichtigt werden, hat sich während der Corona-Pandemie noch einmal verstärkt gezeigt: Die Bildungsungerechtigkeit hat sich verschärft und bestehende Armutslagen haben sich noch verschlimmert. "Die Interessen und Bedürfnisse der jüngsten Mitglieder der Gesellschaft sowie ihr Recht auf Beteiligung wurden in der Krise viel zu wenig beachtet", so Luise Pfütze weiter.
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