Bern (ots) - Am 1. Januar 2021 trat das Gesamtschweizerische Geldspielkonkordat (GSK) in Kraft. Alle 26 Kantone bestätigten ihren Beitritt bis am 31. Dezember 2020. Der Anstoss für die Totalrevision des bisherigen Konkordats gab die Revision des Art. 106 der Bundesverfassung und die neue Geldspielgesetzgebung auf Bundesebene, die am 1. Januar 2019 in Kraft trat.
Am 11. März 2012 wurde der direkte Gegenentwurf zur Volksinitiative "Für Geldspiele im Dienste des Gemeinwohls" (Art. 106 BV) von Volk und Ständen angenommen. Am 29. September 2017 hat das Bundesparlament das Bundesgesetz über Geldspiele (BGS) verabschiedet. Gegen das Gesetz kam das Referendum zustande. Am 10. Juni 2018 nahm das Schweizer Stimmvolk das Geldspielgesetz mit einer grossen Mehrheit an und dieses trat am 1. Januar 2019 in Kraft.
Die Kantone bleiben auch nach dem neuen Geldspielgesetz zuständig für die Zulassung der Grossspiele (Lotterien, Sportwetten und Geschicklichkeitsspiele), die neu automatisiert oder online durchgeführt werden können. Die Reingewinne aus den Grossspielen müssen weiterhin vollumfänglich und in transparenter Weise für gemeinnützige Zwecke verwendet werden, ausgenommen die Reingewinne aus den Geschicklichkeitsspielen und die Reingewinne eines bestimmten Teils der Kleinspiele.
Mit der Inkraftsetzung des Gesamtschweizerische Geldspielkonkordat (GSK) wurde die Interkantonale Vereinbarung über die Aufsicht sowie die Bewilligung und Ertragsverwendung von interkantonal oder gesamtschweizerisch durchgeführten Lotterien und Wetten (IVLW) vom 7. Januar 2005 abgelöst.
Die interkantonale Trägerschaft Geldspiele des GKS ist eine öffentlich-rechtliche Körperschaft mit Sitz in Bern. Ihre Organe sind die Fachdirektorenkonferenz Geldspiele (FDKG), der Vorstand, das Geldspielgericht und die Revisionsstelle.
An der konstituierenden Versammlung vom 11. Januar 2021 wurden die Reglemente verabschiedet und die mit dem GSK geschaffenen Organe eingesetzt.
Vorstand
Regierungsrat Andrea Bettiga, Vorsteher des Departements Sicherheit und Justiz, Kt. Glarus, wurde zum Präsident der FDKG gewählt. Weiter gehören dem Vorstand je zwei Regierungsmitglieder aus der Westschweiz und der Deutschschweiz an.
Geldspielgericht
Mit dem Inkrafttreten des GSK löst das Geldspielgericht die bisherige Rekurskommission ab. Die amtierenden Mitglieder, mit dem Präsidenten a. Bundesrichter Claude Rouiller, wurden als Mitglieder des Geldspielgerichts bis 31. Dezember 2021 gewählt. Das Geldspielgericht übernimmt alle Verfahren der Rekurskommission, die beim Inkrafttreten des GSK noch hängig sind.
Interkantonale Geldspielaufsicht
An die Stelle der Lotterie- und Wettkommission (Comlot) tritt die als öffentlich-rechtliche Anstalt ausgestaltete interkantonale Geldspielaufsicht (GESPA). Die bisherigen Mitglieder der Kommission, mit dem Präsidenten a. Staatsrat Jean-François Roth, wurden als Mitglieder des Aufsichtsrats bis Ende Dezember 2021 bestätigt. (SFS)
Stiftung Sportförderung Schweiz (SFS)
Die Kantone können einen Teil der Reingewinne für nationale gemeinnützige Zwecke verwenden. Schon unter dem bisherigen Konkordat wurden namhafte Beträge zur Förderung des nationalen Sports verwendet. Die Mittelverteilung an die nationalen Sportverbände erfolgte durch die Sport-Toto-Gesellschaft (STG, in der Rechtsform eines Vereins). Mitglieder des Vereins sind einerseits die Kantone, andererseits aber auch Dritte. Um den mit dem BGS verschärften Anforderungen des Bundesrechts betreffend Unabhängigkeit und Transparenz zu genügen, hätten die Statuten der STG revidiert werden müssen.
Da die Reingewinne an die Kantone abzuliefern sind, haben die Kantone auch über die Verwendung dieser Mittel zu entscheiden. Es war naheliegend, dass inskünftig die FDKG die Steuerungsaufgaben im Hinblick auf die Mittelverwendung für nationale Zwecke übernimmt.
Im GSK wurde für die künftige Verteilung der Mittel zur Förderung des nationalen Sports eine öffentlich-rechtliche Stiftung errichtet. Die Plenarversammlung hat für die Amtsperiode 2021 bis 2024 erstmals die Mitglieder des Stiftungsrates gewählt: Paolo Beltraminelli, ehem. Tessiner Staatsrat (Präsident); Dominique de Buman, ehem. Nationalrat Kt. FR; Laurence Rochat, Markenbotschafterin bei Audemars Piguet und ehem. Schweizer Skilangläuferin; Susy Schär, ehem. Sportchefin Schweizer Radio DRS; Markus Wolf, CEO Weisse Arena Gruppe.
Prävention
Die 2006 eingeführte Spielsuchtabgabe von 0,5 % wurde ins neue Geldspiel-konkordat überführt. Die Gelder werden entsprechend ihrem kantonal erzielten Bruttospielertrag auf die Kantone verteilt. Die Kantone sind verpflichtet diese Gelder für Massnahmen zur Prävention von exzessivem Geldspiel, Beratungs- und Behandlungsangebote für spielsuchtgefährdete, spielsüchtige Personen und für deren Umfeld einzusetzen.
Pressekontakt:
Andrea Bettiga, Präsident der FDKG,
Regierungsrat Kanton Glarus
Vorsteher Departement Sicherheit und Justiz
Tel. 055 646 68 10
E-Mail: andrea.bettiga@gl.ch
Original-Content von: Fachdirektorenkonferenz Geldspiele, übermittelt durch news aktuell
Originalmeldung: https://www.presseportal.ch/de/pm/100082021/100863187
Am 11. März 2012 wurde der direkte Gegenentwurf zur Volksinitiative "Für Geldspiele im Dienste des Gemeinwohls" (Art. 106 BV) von Volk und Ständen angenommen. Am 29. September 2017 hat das Bundesparlament das Bundesgesetz über Geldspiele (BGS) verabschiedet. Gegen das Gesetz kam das Referendum zustande. Am 10. Juni 2018 nahm das Schweizer Stimmvolk das Geldspielgesetz mit einer grossen Mehrheit an und dieses trat am 1. Januar 2019 in Kraft.
Die Kantone bleiben auch nach dem neuen Geldspielgesetz zuständig für die Zulassung der Grossspiele (Lotterien, Sportwetten und Geschicklichkeitsspiele), die neu automatisiert oder online durchgeführt werden können. Die Reingewinne aus den Grossspielen müssen weiterhin vollumfänglich und in transparenter Weise für gemeinnützige Zwecke verwendet werden, ausgenommen die Reingewinne aus den Geschicklichkeitsspielen und die Reingewinne eines bestimmten Teils der Kleinspiele.
Mit der Inkraftsetzung des Gesamtschweizerische Geldspielkonkordat (GSK) wurde die Interkantonale Vereinbarung über die Aufsicht sowie die Bewilligung und Ertragsverwendung von interkantonal oder gesamtschweizerisch durchgeführten Lotterien und Wetten (IVLW) vom 7. Januar 2005 abgelöst.
Die interkantonale Trägerschaft Geldspiele des GKS ist eine öffentlich-rechtliche Körperschaft mit Sitz in Bern. Ihre Organe sind die Fachdirektorenkonferenz Geldspiele (FDKG), der Vorstand, das Geldspielgericht und die Revisionsstelle.
An der konstituierenden Versammlung vom 11. Januar 2021 wurden die Reglemente verabschiedet und die mit dem GSK geschaffenen Organe eingesetzt.
Vorstand
Regierungsrat Andrea Bettiga, Vorsteher des Departements Sicherheit und Justiz, Kt. Glarus, wurde zum Präsident der FDKG gewählt. Weiter gehören dem Vorstand je zwei Regierungsmitglieder aus der Westschweiz und der Deutschschweiz an.
Geldspielgericht
Mit dem Inkrafttreten des GSK löst das Geldspielgericht die bisherige Rekurskommission ab. Die amtierenden Mitglieder, mit dem Präsidenten a. Bundesrichter Claude Rouiller, wurden als Mitglieder des Geldspielgerichts bis 31. Dezember 2021 gewählt. Das Geldspielgericht übernimmt alle Verfahren der Rekurskommission, die beim Inkrafttreten des GSK noch hängig sind.
Interkantonale Geldspielaufsicht
An die Stelle der Lotterie- und Wettkommission (Comlot) tritt die als öffentlich-rechtliche Anstalt ausgestaltete interkantonale Geldspielaufsicht (GESPA). Die bisherigen Mitglieder der Kommission, mit dem Präsidenten a. Staatsrat Jean-François Roth, wurden als Mitglieder des Aufsichtsrats bis Ende Dezember 2021 bestätigt. (SFS)
Stiftung Sportförderung Schweiz (SFS)
Die Kantone können einen Teil der Reingewinne für nationale gemeinnützige Zwecke verwenden. Schon unter dem bisherigen Konkordat wurden namhafte Beträge zur Förderung des nationalen Sports verwendet. Die Mittelverteilung an die nationalen Sportverbände erfolgte durch die Sport-Toto-Gesellschaft (STG, in der Rechtsform eines Vereins). Mitglieder des Vereins sind einerseits die Kantone, andererseits aber auch Dritte. Um den mit dem BGS verschärften Anforderungen des Bundesrechts betreffend Unabhängigkeit und Transparenz zu genügen, hätten die Statuten der STG revidiert werden müssen.
Da die Reingewinne an die Kantone abzuliefern sind, haben die Kantone auch über die Verwendung dieser Mittel zu entscheiden. Es war naheliegend, dass inskünftig die FDKG die Steuerungsaufgaben im Hinblick auf die Mittelverwendung für nationale Zwecke übernimmt.
Im GSK wurde für die künftige Verteilung der Mittel zur Förderung des nationalen Sports eine öffentlich-rechtliche Stiftung errichtet. Die Plenarversammlung hat für die Amtsperiode 2021 bis 2024 erstmals die Mitglieder des Stiftungsrates gewählt: Paolo Beltraminelli, ehem. Tessiner Staatsrat (Präsident); Dominique de Buman, ehem. Nationalrat Kt. FR; Laurence Rochat, Markenbotschafterin bei Audemars Piguet und ehem. Schweizer Skilangläuferin; Susy Schär, ehem. Sportchefin Schweizer Radio DRS; Markus Wolf, CEO Weisse Arena Gruppe.
Prävention
Die 2006 eingeführte Spielsuchtabgabe von 0,5 % wurde ins neue Geldspiel-konkordat überführt. Die Gelder werden entsprechend ihrem kantonal erzielten Bruttospielertrag auf die Kantone verteilt. Die Kantone sind verpflichtet diese Gelder für Massnahmen zur Prävention von exzessivem Geldspiel, Beratungs- und Behandlungsangebote für spielsuchtgefährdete, spielsüchtige Personen und für deren Umfeld einzusetzen.
Pressekontakt:
Andrea Bettiga, Präsident der FDKG,
Regierungsrat Kanton Glarus
Vorsteher Departement Sicherheit und Justiz
Tel. 055 646 68 10
E-Mail: andrea.bettiga@gl.ch
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