Viele Verbraucher, die in den vergangenen zwölf Monaten eine Immobilie gekauft oder verkauft haben und dabei einen Immobilienmakler bezahlt haben, können sich die Provision unter Umständen zurückholen. Das ergibt sich aus einem aktuellen BGH-Urteil zum Widerrufsrecht, das zahlreichen Vermittlern schlaflose Nächte bereiten dürfte. Private Kunden, die einen Immobilienmakler beauftragen, haben in vielen Fällen ein Widerrufsrecht. Über dieses Widerrufsrecht muss sie der Vermittler korrekt informieren. ...Den vollständigen Artikel lesen ...
© 2021 Roland Klaus