Freiburg (ots) - Seit zwei Jahren prüft das Bundesamt für Verfassungsschutz nun schon, ob sich rechtsextremes Gedankengut in der AfD so sehr verbreitet hat, dass die Beobachtung der Gesamtpartei auch mit nachrichtlichendienstlichen Mitteln angezeigt ist. Nach allem, was man weiß, steht für das Amt die Antwort inzwischen fest. Bloß wird die Behörde diese Antwort einstweilen nicht öffentlich machen. Was angesichts der juristischen Gemengelage verständlich erscheint, ist trotzdem ärgerlich. Wichtige Erkenntnisse bleiben unter Verschluss, die für viele Bürgerinnen und Bürger gerade im Wahljahr von Belang wären. Transparenz sieht anders aus. (...) Feststeht allerdings: Die Auseinandersetzung mit der AfD muss primär inhaltlich geführt werden. Die Beobachtung durch den Verfassungsschutz, ob offiziell verkündet oder schlicht praktiziert, ändert daran nichts. http://mehr.bz/4x6 (BZ-Plus)
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