Zum ersten Mal hat sich der Bundesgerichtshof (BGH) zu Abgas-Manipulationen bei Mercedes Diesel Fahrzeugen geäußert. Die Chancen auf Schadensersatz für Diesel-Besitzer rücken in Reichweite. In dem Fall, der dem BGH (Az. VI ZR 433/19) vorlag, hatte der Besitzer eines Diesel Mercedes Benz C 220 CDI mit dem Motor OM651 auf Schadensersatz geklagt. Er machte dabei geltend, dass die Daimler AG ein sogenanntes Thermofenster verbaut hat, das die Abgasreinigung des Fahrzeugs abhängig von der Außentemperatur ...Den vollständigen Artikel lesen ...
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