DGAP-Ad-hoc: 2G Energy AG / Schlagwort(e): Kapitalerhöhung Ad-hoc-Mitteilung nach Art. 17 Marktmissbrauchsverordnung 2G Energy AG: Vorstand und Aufsichtsrat beschließen Barkapitalerhöhung Heek, 27. Januar 2021 - Der Vorstand der 2G Energy AG (ISIN DE000A0HL8N9) hat heute mit Zustimmung des Aufsichtsrats beschlossen, unter teilweiser Ausnutzung des Genehmigten Kapitals 2020 eine Kapitalerhöhung gegen Bareinlagen unter Ausschluss des Bezugsrechts der Altaktionäre durchzuführen. Das Grundkapital der 2G Energy AG soll von EUR 4.430.000,00 um EUR 55.000,00 auf EUR 4.485.000,00 durch die Ausgabe von 55.000 neuen, auf den Inhaber lautenden Stückaktien erhöht werden. Der Platzierungspreis beträgt EUR 95,60 je Aktie, der Bruttoemissionserlös damit rund EUR 5,3 Mio. Der Kapitalerhöhung liegt das Investment von Joh. Berenberg, Gossler & Co. KG (Berenberg) zugrunde, die bei ihrem Engagement einen langfristigen Investmentansatz verfolgt. 2G verfügt über ein unverändert stark liquiditätsgenerierendes Geschäftsmodell. Vor dem Hintergrund größerer Einzelprojekte sollen die vorhandenen Liquiditätsreserven dennoch maßvoll gestärkt werden. So wird auch zukünftig gewährleistet sein, dass 2G trotz weiteren Wachstums komplett unabhängig von Fremdkapital agieren kann.
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