Berlin (ots) - Der Bundestag hat in seiner Sitzung am 28. Januar 2021 ein umfangreiches Reformpaket für medizinisch-technische Assistenzberufe, welches auch eine Neuregelung des Notfallsanitätergesetzes beinhaltet, beschlossen. Als Neuerung für die Notfallsanitäter wird damit die Ausübung der Heilkunde ermöglicht. Notfallsanitäterinnen und Notfallsanitäter dürfen fortan unter bestimmten Voraussetzungen eigenverantwortlich heilkundlich tätig werden und müssen sich nicht mehr auf strafrechtliche Ausnahmetatbestände verlassen.
"Dies ist ein richtiger und wichtiger Schritt, um die tagtägliche Arbeit unserer Notfallsanitäterinnen und Notfallsanitäter rechtssicherer zu gestalten", so Jörg Lüssem, Mitglied des Bundesvorstandes der Johanniter-Unfall-Hilfe e.V. "Die Notfallsanitäterinnen und Notfallsanitäter mussten bisher bei der dringenden und unaufschiebbaren Versorgung von Schwerstkranken auf den rechtfertigenden Notstand zurückgreifen - ein Zustand, der weder ihrer hochqualifizierten Ausbildung, noch dem komplexen Tätigkeitsfeld der Notfallrettung gerecht wird."
Notfallsanitärinnen und Notfallsanitäter haben die höchste nichtärztliche Qualifikation im Rettungsdienst und werden dafür ausgebildet, komplexe Schadenslagen schnell zu durchdringen und den Patienten präklinisch bestmöglich zu versorgen. Die Johanniter-Unfall-Hilfe setzte sich schon seit Jahren für mehr Rechtssicherheit im Bereich der Notfallrettung ein und begleitete diesen Reformprozess, indem sie bereits im Gestaltungsprozess des Gesetzes mitwirkte und sich als Sachverständiger in der Anhörung des Gesundheitsausschusses den Fragen der Parlamentarier stellte.
Über die Johanniter-Unfall-Hilfe
Die Johanniter-Unfall-Hilfe ist mit rund 25.000 Beschäftigten, mehr als 40.000 ehrenamtlichen Helferinnen und Helfern und 1,2 Millionen Fördermitgliedern eine der größten Hilfsorganisationen in Deutschland und zugleich ein großes Unternehmen der Sozialwirtschaft. Die Johanniter engagieren sich in den Bereichen Rettungs- und Sanitätsdienst, Katastrophenschutz, Betreuung und Pflege von alten und kranken Menschen, Fahrdienst für Menschen mit eingeschränkter Mobilität, Arbeit mit Kindern und Jugendlichen, Hospizarbeit und anderen Hilfeleistungen im karitativen Bereich sowie in der humanitären Hilfe im Ausland.
Pressekontakt:
Juliane Flurschütz, Pressereferentin
Johanniter-Unfall-Hilfe e.V., Bundesgeschäftsstelle
Tel. 030-26997-361, Mobil 0173 619 3409
E-Mail: medien@johanniter.de
Original-Content von: Johanniter Unfall Hilfe e.V., übermittelt durch news aktuell
Originalmeldung: https://www.presseportal.de/pm/14240/4824602
"Dies ist ein richtiger und wichtiger Schritt, um die tagtägliche Arbeit unserer Notfallsanitäterinnen und Notfallsanitäter rechtssicherer zu gestalten", so Jörg Lüssem, Mitglied des Bundesvorstandes der Johanniter-Unfall-Hilfe e.V. "Die Notfallsanitäterinnen und Notfallsanitäter mussten bisher bei der dringenden und unaufschiebbaren Versorgung von Schwerstkranken auf den rechtfertigenden Notstand zurückgreifen - ein Zustand, der weder ihrer hochqualifizierten Ausbildung, noch dem komplexen Tätigkeitsfeld der Notfallrettung gerecht wird."
Notfallsanitärinnen und Notfallsanitäter haben die höchste nichtärztliche Qualifikation im Rettungsdienst und werden dafür ausgebildet, komplexe Schadenslagen schnell zu durchdringen und den Patienten präklinisch bestmöglich zu versorgen. Die Johanniter-Unfall-Hilfe setzte sich schon seit Jahren für mehr Rechtssicherheit im Bereich der Notfallrettung ein und begleitete diesen Reformprozess, indem sie bereits im Gestaltungsprozess des Gesetzes mitwirkte und sich als Sachverständiger in der Anhörung des Gesundheitsausschusses den Fragen der Parlamentarier stellte.
Über die Johanniter-Unfall-Hilfe
Die Johanniter-Unfall-Hilfe ist mit rund 25.000 Beschäftigten, mehr als 40.000 ehrenamtlichen Helferinnen und Helfern und 1,2 Millionen Fördermitgliedern eine der größten Hilfsorganisationen in Deutschland und zugleich ein großes Unternehmen der Sozialwirtschaft. Die Johanniter engagieren sich in den Bereichen Rettungs- und Sanitätsdienst, Katastrophenschutz, Betreuung und Pflege von alten und kranken Menschen, Fahrdienst für Menschen mit eingeschränkter Mobilität, Arbeit mit Kindern und Jugendlichen, Hospizarbeit und anderen Hilfeleistungen im karitativen Bereich sowie in der humanitären Hilfe im Ausland.
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