Die Live-Audio-App Clubhouse erfreut sich besonders in Deutschland größter Beliebtheit. Dabei wäre eine gewisse Skepsis im Umgang mit dem Popularitätswunder durchaus angebracht. Der Bundesverband der Verbraucherzentralen macht Nägel mit Köpfen und lässt den Betreibern der App Clubhouse eine Abmahnung nebst strafbewehrter Unterlassungserklärung zustellen. Dabei geht es zunächst um Formalia. Bundesverband der Verbraucherzentralen mahnt Clubhouse ab So bemängeln die Verbraucherschützer, dass die App ohne das vorgeschriebene Impressum betrieben werde und die Allgemeinen ...Den vollständigen Artikel lesen ...
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