Berlin (ots) - "Richtig und angemessen" sei das Urteil, das der Europäische Gerichtshof für Menschenrechte am Dienstag in Straßburg gesprochen hat. Deutschland stand für die Ermittlungen vor Gericht, nachdem bei einem Bombenabwurf auf zwei Tanklaster im Jahr 2009 im afghanischen Kundus bis zu 142 Menschenleben ausgelöscht worden waren. Es seien "leider Gottes Opfer zu beklagen", meint der damals amtierende Verteidigungsminister Franz Josef Jung nun und ist dankbar, dass das Gericht so entschieden hat.
Dass ein Einsatz von Truppen in einem Kriegsgebiet nicht ohne Folgen für die Zivilbevölkerung bleibt, lernte die Bundeswehr und mit ihr die deutsche Politik seit Beginn der Auslandsmissionen. Unsäglich ist der Umgang mit den Folgen. Obwohl der Untersuchungsausschuss des Bundestages festgestellt hat, dass Oberst Georg Klein alles andere als einwandfrei handelte - er ließ ohne Vorwarnung bombardieren -, übernahm niemand die Verantwortung. Keine Entschuldigung, keine Versorgung Hinterbliebener, aber der zynische Freikauf mit 5000 US-Dollar pro Opfer, der sich in Nato-Kreisen etabliert hat. Das Leben eines Menschen, der in einem Kriegsgebiet durch die Nato stirbt, ist dabei eklatant weniger wert als das von Soldat*innen.
Dass die Dorfbewohner*innen, die bei dem Bombenabwurf ums Leben kamen, darunter die acht- und zwölfjährigen Kinder des klagenden Vaters Abdul Hanan, pauschal als Taliban denunziert wurden, um die Akteneinsicht zu den Verfahren gegen den Bundeswehroberst Klein verweigern zu können, deutet auf tief verwurzelte Rassismen hin. Im nun beendeten Prozess vertraten neben Deutschland auch andere Nato-Staaten die Auffassung, der Europäische Gerichtshof für Menschenrechte sei nicht zuständig. Und doch: Er ist es. Deutlicher konnten die Kriegsstaaten nicht zum Ausdruck bringen, wie verantwortungslos sie handeln.
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Dass ein Einsatz von Truppen in einem Kriegsgebiet nicht ohne Folgen für die Zivilbevölkerung bleibt, lernte die Bundeswehr und mit ihr die deutsche Politik seit Beginn der Auslandsmissionen. Unsäglich ist der Umgang mit den Folgen. Obwohl der Untersuchungsausschuss des Bundestages festgestellt hat, dass Oberst Georg Klein alles andere als einwandfrei handelte - er ließ ohne Vorwarnung bombardieren -, übernahm niemand die Verantwortung. Keine Entschuldigung, keine Versorgung Hinterbliebener, aber der zynische Freikauf mit 5000 US-Dollar pro Opfer, der sich in Nato-Kreisen etabliert hat. Das Leben eines Menschen, der in einem Kriegsgebiet durch die Nato stirbt, ist dabei eklatant weniger wert als das von Soldat*innen.
Dass die Dorfbewohner*innen, die bei dem Bombenabwurf ums Leben kamen, darunter die acht- und zwölfjährigen Kinder des klagenden Vaters Abdul Hanan, pauschal als Taliban denunziert wurden, um die Akteneinsicht zu den Verfahren gegen den Bundeswehroberst Klein verweigern zu können, deutet auf tief verwurzelte Rassismen hin. Im nun beendeten Prozess vertraten neben Deutschland auch andere Nato-Staaten die Auffassung, der Europäische Gerichtshof für Menschenrechte sei nicht zuständig. Und doch: Er ist es. Deutlicher konnten die Kriegsstaaten nicht zum Ausdruck bringen, wie verantwortungslos sie handeln.
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