Berlin - Das positive Studienergebnis aus Israel regt zum Nachdenken über Lockerungen in Deutschland an. "Sollten sich die Ergebnisse bestätigen und dies auch für die anderen Impfstoffe gelten, dann kann man nicht mehr von Privilegien für Geimpfte sprechen. Vielmehr haben diese dann einen grundrechtlich garantierten Anspruch auf Wiederherstellung des Status Quo, sobald das Impfen in der Breite der Bevölkerung ankommt", sagte Dirk Wiese, stellvertretender Vorsitzender der SPD-Fraktion im Bundestag, der "Welt".
Nun gelte es, bis Anfang März intelligente und verantwortungsvolle Öffnungskonzepte vorzulegen. "Sonst werden dies die Gerichte erledigen", sagte Wiese. Laut den Daten der unveröffentlichten Studie aus Israel ist der Biontech-Impfstoff hochwirksam.
"Die neue Studie zum Impfstoff von Biontech ist ermutigend und gibt Hoffnung, dass bald wieder mehr Freiheit möglich ist. Dabei geht es weder um Sonderrechte noch um Privilegien für Geimpfte, sondern um die Wiederherstellung grundrechtlicher Freiheit", sagte Jan-Marco Luczak, rechtspolitischer Sprecher der Unionsfraktion. "Wenn feststehen sollte, dass Menschen nach einer Impfung nicht mehr infektiös sind, entfällt der Grund für die staatlichen Eingriffe. Beschränkungen dennoch aufrechtzuerhalten, wäre verfassungsrechtlich nicht zu legitimieren", so Luczak weiter.
Noch habe man keine gesicherte Studienlage, auch die bislang unveröffentlichte Studie aus Israel mahne selbst zur Vorsicht vor Schlussfolgerungen. Deswegen müsse es vorrangiges Ziel bleiben, möglichst vielen Menschen schnell ein Impfangebot machen zu können. Der ehemalige Verfassungsrichter Ferdinand Kirchhof sagte: "Die Gefahrenvorsorge in der Corona-Pandemie rechtfertigt Grundrechtseinschränkungen. Diese müssen aber eingestellt werden, wenn das Risiko einer Ansteckung anderer Personen ausgeschlossen oder zu vernachlässigen ist."
Bei welcher Prozentzahl die genaue Grenze liegt, müsse der Gesetzgeber entscheiden. "Je mehr Erkenntnisse wir haben, dass die Ansteckungsgefahr signifikant reduziert wird, desto weniger können wir rechtfertigen, dass Geimpfte Freiheiten nicht zurückerhalten", sagte Steffen Augsberg, Rechtsprofessor und Mitglied im Deutschen Ethikrat. Es gebe unter "Verfassungsrechtlern auch kaum Dissens, dass die umfassendsten Grundrechtseinschränkungen, die wir in der Geschichte der Bundesrepublik hatten, für kaum ansteckende Personen nicht rechtfertigbar wären". Der Ethikrat habe hervorgehoben, wenn der Impfschutz für besonders verletzliche Personen da sei und damit auch keine Überlastung des Gesundheitssystems mehr drohe, solle geöffnet werden.
Die Opposition zeigte sich in der Frage für Lockerungen für Geimpfte gespalten. "Sobald wissenschaftlich belegt ist, dass von Geimpften keine Infektionsgefahr mehr für andere ausgeht, lassen sich eingriffsintensive Grundrechtsbeschränkungen gegen sie nicht länger rechtfertigen", sagte Stephan Thomae, stellvertretender FDP-Fraktionsvorsitzende. Hier brauche man aber erst noch eine umfangreiche wissenschaftliche Datengrundlage. Der stellvertretende Vorsitzende der AfD-Fraktion, Sebastian Münzenmaier, ging noch weiter: "Grundrechtsbeschränkungen sind nur unter ganz engen Voraussetzungen zulässig. Bürger, von denen keinerlei Ansteckungsgefahr ausgeht, weiter in ihren Freiheitsrechten zu beschneiden, steht dem Staat nicht zu. Aber auch diejenigen, die sich nicht impfen lassen wollen, müssen endlich ihr Grundrechte zurückbekommen, da der Eingriff in die Freiheitsrechte nicht verhältnismäßig ist."
Achim Kessler, der gesundheitspolitische Sprecher der Linkspartei, zeigte sich hingegen skeptisch. "Solange wir noch nicht einmal genügend Impfstoffe haben, um alle Über-80-Jährigen zu impfen, sind Diskussionen über die Aufhebung von Einschränkungen für Geimpfte sinnlos und lenken von den eigentlichen Problemen ab." Die Bundesregierung solle sich jetzt darauf konzentrieren, die Produktionskapazitäten für Impfstoffe durch Freigabe der Lizenzen zu erhöhen. Auch Kordula Schulz-Asche, Berichterstatterin der Grünen für Infektionsschutz, äußerte sich zurückhaltend. "Es wäre erfreulich, wenn die Impfung, wenn auch nicht zu 100 Prozent, mit dazu beiträgt, die Verbreitung des Virus zu verlangsamen. Oberste Priorität hat daher die zügige Impfung. Bei einer Impfquote von 60 bis 70 Prozent der Bevölkerung werden wir alle wieder zum Alltag zurückkehren können, ohne über Privilegien für Einzelne diskutieren zu müssen."
Nun gelte es, bis Anfang März intelligente und verantwortungsvolle Öffnungskonzepte vorzulegen. "Sonst werden dies die Gerichte erledigen", sagte Wiese. Laut den Daten der unveröffentlichten Studie aus Israel ist der Biontech-Impfstoff hochwirksam.
"Die neue Studie zum Impfstoff von Biontech ist ermutigend und gibt Hoffnung, dass bald wieder mehr Freiheit möglich ist. Dabei geht es weder um Sonderrechte noch um Privilegien für Geimpfte, sondern um die Wiederherstellung grundrechtlicher Freiheit", sagte Jan-Marco Luczak, rechtspolitischer Sprecher der Unionsfraktion. "Wenn feststehen sollte, dass Menschen nach einer Impfung nicht mehr infektiös sind, entfällt der Grund für die staatlichen Eingriffe. Beschränkungen dennoch aufrechtzuerhalten, wäre verfassungsrechtlich nicht zu legitimieren", so Luczak weiter.
Noch habe man keine gesicherte Studienlage, auch die bislang unveröffentlichte Studie aus Israel mahne selbst zur Vorsicht vor Schlussfolgerungen. Deswegen müsse es vorrangiges Ziel bleiben, möglichst vielen Menschen schnell ein Impfangebot machen zu können. Der ehemalige Verfassungsrichter Ferdinand Kirchhof sagte: "Die Gefahrenvorsorge in der Corona-Pandemie rechtfertigt Grundrechtseinschränkungen. Diese müssen aber eingestellt werden, wenn das Risiko einer Ansteckung anderer Personen ausgeschlossen oder zu vernachlässigen ist."
Bei welcher Prozentzahl die genaue Grenze liegt, müsse der Gesetzgeber entscheiden. "Je mehr Erkenntnisse wir haben, dass die Ansteckungsgefahr signifikant reduziert wird, desto weniger können wir rechtfertigen, dass Geimpfte Freiheiten nicht zurückerhalten", sagte Steffen Augsberg, Rechtsprofessor und Mitglied im Deutschen Ethikrat. Es gebe unter "Verfassungsrechtlern auch kaum Dissens, dass die umfassendsten Grundrechtseinschränkungen, die wir in der Geschichte der Bundesrepublik hatten, für kaum ansteckende Personen nicht rechtfertigbar wären". Der Ethikrat habe hervorgehoben, wenn der Impfschutz für besonders verletzliche Personen da sei und damit auch keine Überlastung des Gesundheitssystems mehr drohe, solle geöffnet werden.
Die Opposition zeigte sich in der Frage für Lockerungen für Geimpfte gespalten. "Sobald wissenschaftlich belegt ist, dass von Geimpften keine Infektionsgefahr mehr für andere ausgeht, lassen sich eingriffsintensive Grundrechtsbeschränkungen gegen sie nicht länger rechtfertigen", sagte Stephan Thomae, stellvertretender FDP-Fraktionsvorsitzende. Hier brauche man aber erst noch eine umfangreiche wissenschaftliche Datengrundlage. Der stellvertretende Vorsitzende der AfD-Fraktion, Sebastian Münzenmaier, ging noch weiter: "Grundrechtsbeschränkungen sind nur unter ganz engen Voraussetzungen zulässig. Bürger, von denen keinerlei Ansteckungsgefahr ausgeht, weiter in ihren Freiheitsrechten zu beschneiden, steht dem Staat nicht zu. Aber auch diejenigen, die sich nicht impfen lassen wollen, müssen endlich ihr Grundrechte zurückbekommen, da der Eingriff in die Freiheitsrechte nicht verhältnismäßig ist."
Achim Kessler, der gesundheitspolitische Sprecher der Linkspartei, zeigte sich hingegen skeptisch. "Solange wir noch nicht einmal genügend Impfstoffe haben, um alle Über-80-Jährigen zu impfen, sind Diskussionen über die Aufhebung von Einschränkungen für Geimpfte sinnlos und lenken von den eigentlichen Problemen ab." Die Bundesregierung solle sich jetzt darauf konzentrieren, die Produktionskapazitäten für Impfstoffe durch Freigabe der Lizenzen zu erhöhen. Auch Kordula Schulz-Asche, Berichterstatterin der Grünen für Infektionsschutz, äußerte sich zurückhaltend. "Es wäre erfreulich, wenn die Impfung, wenn auch nicht zu 100 Prozent, mit dazu beiträgt, die Verbreitung des Virus zu verlangsamen. Oberste Priorität hat daher die zügige Impfung. Bei einer Impfquote von 60 bis 70 Prozent der Bevölkerung werden wir alle wieder zum Alltag zurückkehren können, ohne über Privilegien für Einzelne diskutieren zu müssen."
© 2021 dts Nachrichtenagentur