BRÜSSEL (dpa-AFX) - Die von der EU geplanten Sanktionen gegen Verantwortliche für die Inhaftierung des russischen Kremlkritikers Alexej Nawalny werden vermutlich Anfang kommender Woche in Kraft treten. Wie die Deutsche Presse-Agentur am Freitag aus der Vertretung der Mitgliedstaaten in Brüssel erfuhr, soll am Montag das notwendige schriftliche Beschlussverfahren eingeleitet werden. Am Dienstag könnten die Strafmaßnahmen dann im EU-Amtsblatt veröffentlicht und damit wirksam werden.
Als mögliche Betroffene der neuen Sanktionen gelten der russische Generalstaatsanwalt Igor Krasnow und Ermittlungskomitee-Chef Alexander Bastrykin. Zudem werden auch der Chef des Gefängnisdienstes, Alexander Kalaschnikow, sowie der Leiter der Nationalgarde, Viktor Solotow, genannt.
Zur Verhängung der Strafmaßnahmen soll erstmals ein neues, im vergangenen Jahr geschaffenes EU-Sanktionsinstrument genutzt werden. Dieses ermöglicht es, in der EU vorhandene Vermögenswerte von Akteuren einzufrieren, die schwerwiegende Menschenrechtsverletzungen begehen oder davon profitieren. Zudem würden unter anderem EU-Einreiseverbote verhängt.
Der Kremlkritiker Nawalny war Anfang Februar in Moskau verurteilt worden, weil er aus Sicht der russischen Justiz mehrfach gegen Bewährungsauflagen in einem früheren Strafverfahren von 2014 wegen Betrugs und Veruntreuung von Geldern verstoßen hatte. Die EU hält dies für unzulässig, weil Nawalny sich nach einem Nervengift-Anschlag auf ihn mehrere Monate in Deutschland behandeln lassen musste. Sie vermutet, dass der Oppositionspolitiker politisch kalt gestellt werden soll.
Wegen des Anschlags auf Nawalny am 20. August 2020 hatte die EU bereits im vergangenen Jahr Einreise- und Vermögenssperren gegen mutmaßliche Verantwortliche aus dem Umfeld von Präsident Wladimir Putin verhängt. In Brüssel wird davon ausgegangen, dass staatliche Stellen in Russland hinter dem Attentat stehen./aha/DP/nas