Corona machte letztes Jahr für Aktionäre vieles anders: Digitale Hauptversammlungen statt Präsenzveranstaltungen in großen Messehallen waren geboten. Statt Wiener Würstchen vom Buffett zu holen mussten sich Anleger ihren Imbiss selbst zubereiten. Und sie durften einsam vor ihrem Rechner essen und zuhören. Auch in diesem Frühjahr wird das bei den großen Publikumsgesellschaften wieder ähnlich ablaufen. Management, Aufsichtsrat und Notar sitzen in einer Art TV-Studio, die Anleger vor ihren Computern zuhause. Doch zum März ändern sich die Regeln für digitale Hauptversammlungen (HV) in einigen wichtigen Punkten. finanzjournalisten.de erläutert, was Sie als Privatanleger wissen müssen. Digitale Hauptversammlungen 2021 mit wichtigen Änderungen im Detail Dass digitale Hauptversammlungen 2020 überhaupt möglich wurden, dafür haben eilig geschaffene Gesetze sorgt. Genauer gesagt die gesetzlichen Regelungen zur Abmilderung der Folgen der Covid-19-Pandemie aus dem Frühjahr 2020. Und Neuregelungen kurz vor Weihnachten 2020 schufen die Grundlage dafür, dass Unternehmen in puncto Hauptversammlung auch 2021 handlungsfähig sind - also Vorstände und Aufsichtsräte entlasten, Gewinnverwendungsbeschlüsse treffen können etc. Aber für die HV-Saison 2021 greifen kleine, aber wichtige Änderungen, die Sie als Privatanleger kennen sollten: So mussten Anleger in der Saison 2020 ihre Fragen zur Tagesordnung bis zu zwei Tage vorher bei der Gesellschaft einreichen. ...Den vollständigen Artikel lesen ...
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