Anzeige
Mehr »
Login
Mittwoch, 26.02.2025 Börsentäglich über 12.000 News von 688 internationalen Medien
Jackpot-News: Diese Aktie rockt mit bahnbrechender Entdeckung!
Anzeige

Indizes

Kurs

%
News
24 h / 7 T
Aufrufe
7 Tage

Aktien

Kurs

%
News
24 h / 7 T
Aufrufe
7 Tage

Xetra-Orderbuch

Fonds

Kurs

%

Devisen

Kurs

%

Rohstoffe

Kurs

%

Themen

Kurs

%

Erweiterte Suche
Dow Jones News
312 Leser
Artikel bewerten:
(1)

Union fordert Nachbesserung der Aufsichtsreform

Finanznachrichten News

DJ Union fordert Nachbesserung der Aufsichtsreform

Von Andreas Kißler

BERLIN (Dow Jones)--Die Unionsfraktion hat die von Finanzminister Olaf Scholz (SPD) wegen des Wirecard-Skandals auf den Weg gebrachten Reformpläne für die Finanzaufsicht kritisiert und Änderungen verlangt. "Starke Bilanzkontrolle aus einer Hand, klare Kompetenzen bei der Geldwäscheaufsicht, weniger Konzentration auf dem Wirtschaftsprüfermarkt, Stärkung der Rechte von Aufsichtsräten und mehr Transparenz bei Verstößen" - das müsse dringend in dem Finanzmarktintegritätsstärkungsgesetz ergänzt werden, so die Finanzsprecherin der Fraktion, Antje Tillmann, und der Obmann im Wirecard-Untersuchungsausschuss, Matthias Hauer (beide CDU).

Der Gesetzentwurf gehe der Fraktion in diesen wesentlichen Punkten nicht weit genug. "Die Lehren aus dem Fall Wirecard müssen konsequent und passgenau sein", forderten sie. Das zweistufige Verfahren der Bilanzkontrolle durch die Finanzaufsicht Bafin und die Deutsche Prüfstelle für Rechnungslegung (DPR) habe sich nicht bewährt. Anders als von Scholz geplant solle deshalb für die Bilanzkontrolle künftig ausschließlich die Bafin zuständig sein. Dringender Handlungsbedarf bestehe auch bei der Geldwäscheaufsicht. Sobald zu einem Konzern eine Bank gehöre, solle sich die Bafin-Aufsicht bei der Geldwäsche künftig zwingend auch auf die Konzernholding beziehen.

"Der Konzentration auf dem Wirtschaftsprüfermarkt auf wenige große Prüfungsgesellschaften sollten wir entgegenwirken", forderten Tillmann und Hauer zudem. Die geplante Verkürzung der externen Rotationsfrist für Abschlussprüfer auf zehn Jahre sei ein Schritt in die richtige Richtung, die Union wolle aber darüber hinaus, "dass die verantwortlichen Prüfer nach spätestens fünf Jahren wechseln". Die Aufsichtsräte sollten zudem in ihrer Aufsichtsfunktion gegenüber Vorständen gestärkt werden.

Haftungsregelung schießt über das Ziel hinaus 

Im Sinne der Unabhängigkeit solle außerdem die Bestellung des Abschlussprüfers für mehrere Jahre im Voraus ermöglicht werden, und die Transparenz bei schwerwiegenden berufsrechtlichen Verstößen durch Abschlussprüfer solle erhöht werden. Bei Strafen solle künftig die adressierte Prüfungsgesellschaft benannt werden. Absehbar sei zudem bereits zum jetzigen Zeitpunkt aber, dass die im Gesetzentwurf vorgesehene Haftungsregelung deutlich über das Ziel hinausgehe. "Wir halten bei der Abschlussprüfung eine maßvolle Haftungserweiterung für geboten, lehnen aber die geplante unbegrenzte Haftung bei grober Fahrlässigkeit strikt ab", erklärten sie.

Scholz will die Finanzaufsicht Bafin in Reaktion auf den Wirecard-Skandal grundlegend reformieren und dadurch nach eigenen Angaben "flexibler und schlagkräftiger" aufstellen. "Ich will eine Finanzaufsicht mit Biss", sagte er bei der Bekanntgabe der Reformpläne Anfang Februar. Insbesondere soll die Bafin künftig stärker präventiv agieren und Verdachtsfällen in der Bilanzkontrolle schneller und effizienter nachgehen können. Scholz will dafür auf eine "Fokusaufsicht" und die Rekrutierung hoch spezialisierteren Personals setzen.

Damit neue Befugnisse zur Bilanzkontrolle im Handel umgesetzt werden können, soll die Bafin laut den Planungen "mehr Zugriffsrechte und zusätzliches kompetentes Personal, insbesondere Wirtschaftsprüfer" erhalten. Geplant sind auch schärfere Regeln für Abschlussprüfer. Auch für Kapitalmarktunternehmen soll fortan eine verpflichtende externe Prüferrotation nach zehn Jahren gelten. Die Haftungshöchstgrenzen sollen bei der Prüfung kapitalmarktorientierter Unternehmen um das Vierfache auf 16 Millionen Euro steigen. Bei grob fahrlässigem Verhalten soll es keine Haftungshöchstgrenze mehr geben.

Kontakt zum Autor: andreas.kissler@wsj.com

DJG/ank/kla

(END) Dow Jones Newswires

March 02, 2021 11:18 ET (16:18 GMT)

Copyright (c) 2021 Dow Jones & Company, Inc.

© 2021 Dow Jones News
Werbehinweise: Die Billigung des Basisprospekts durch die BaFin ist nicht als ihre Befürwortung der angebotenen Wertpapiere zu verstehen. Wir empfehlen Interessenten und potenziellen Anlegern den Basisprospekt und die Endgültigen Bedingungen zu lesen, bevor sie eine Anlageentscheidung treffen, um sich möglichst umfassend zu informieren, insbesondere über die potenziellen Risiken und Chancen des Wertpapiers. Sie sind im Begriff, ein Produkt zu erwerben, das nicht einfach ist und schwer zu verstehen sein kann.