Berlin (ots) - Kurzform: Nach wie vor ist die Frage offen, wie Breitenbach und ihr Staatssekretär auf die Idee kamen, trotz zahlreicher Warnungen ihrer Fachbeamten und des Widerstandes des Chefs des Flüchtlingsamtes aktiv dafür zu sorgen, dass ein weitgehend als Ein-Mann-Betrieb arbeitendes Netzwerk dermaßen finanziell unterstützt wurde. Der Verdacht steht im Raum, dass hier persönliche Wertschätzung oder politische Rücksichten auf die Szene der Flüchtlingshelfer höher gewichtet wurde als gesetzliche Vorgaben. Das ist keine Petitesse, die sich mit insgesamt guten Absichten erklären ließe.
Der vollständige Kommentar: Staatsanwaltschaftliche Ermittlungen sind natürlich noch lange kein Schuldspruch. Insofern wäre es verfrüht, Integrationssenatorin Elke Breitenbach und ihren Staatssekretär Daniel Tietze (beide Linke) illegaler Handlungen zu bezichtigen. Dennoch ist es schon bemerkenswert, dass die Ermittlungsbehörden die Hinweise um die Zuwendung von 40.000 Euro an das Flüchtlings-Unterstützungsnetzwerk "Berlin hilft" immerhin so ernst nahmen, dass sie überhaupt ein Verfahren einleiteten. Oft werden auch in der politischen Auseinandersetzung zwar Anzeigen gegen Amtsträger gestellt, die dann aber von der Staatsanwaltschaft nach erster Prüfung nicht weiter verfolgt werden.
Dass nicht alles mit rechten Dingen zuging im Hause Breitenbach und im Verhältnis zu "Berlin hilft", belegen auch die internen Reaktionen, die es nach öffentlicher Kritik gab. Breitenbachs zweiter Staatssekretär, der eigentlich nicht dafür zuständige Alexander Fischer, übernahm. Und er widerrief die Zahlung für 2020 und stoppte weitere Förderungen für die Folgejahre. Offenbar hat man auch in der Hausspitze erkannt, dass "Berlin hilft" keine Arbeit leistet, die eine staatliche Förderung von immerhin mindestens 40.000 Euro pro Jahr rechtfertigt.
Nach wie vor ist die Frage offen, wie Breitenbach und ihr Staatssekretär auf die Idee kamen, trotz zahlreicher Warnungen ihrer Fachbeamten und des Widerstandes des Chefs des Flüchtlingsamtes aktiv dafür zu sorgen, dass ein weitgehend als Ein-Mann-Betrieb arbeitendes Netzwerk dermaßen finanziell unterstützt wurde. Der Verdacht steht im Raum, dass hier persönliche Wertschätzung oder politische Rücksichten auf die Szene der Flüchtlingshelfer höher gewichtet wurde als gesetzliche Vorgaben. Das ist keine Petitesse, die sich mit insgesamt guten Absichten erklären ließe.
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Der vollständige Kommentar: Staatsanwaltschaftliche Ermittlungen sind natürlich noch lange kein Schuldspruch. Insofern wäre es verfrüht, Integrationssenatorin Elke Breitenbach und ihren Staatssekretär Daniel Tietze (beide Linke) illegaler Handlungen zu bezichtigen. Dennoch ist es schon bemerkenswert, dass die Ermittlungsbehörden die Hinweise um die Zuwendung von 40.000 Euro an das Flüchtlings-Unterstützungsnetzwerk "Berlin hilft" immerhin so ernst nahmen, dass sie überhaupt ein Verfahren einleiteten. Oft werden auch in der politischen Auseinandersetzung zwar Anzeigen gegen Amtsträger gestellt, die dann aber von der Staatsanwaltschaft nach erster Prüfung nicht weiter verfolgt werden.
Dass nicht alles mit rechten Dingen zuging im Hause Breitenbach und im Verhältnis zu "Berlin hilft", belegen auch die internen Reaktionen, die es nach öffentlicher Kritik gab. Breitenbachs zweiter Staatssekretär, der eigentlich nicht dafür zuständige Alexander Fischer, übernahm. Und er widerrief die Zahlung für 2020 und stoppte weitere Förderungen für die Folgejahre. Offenbar hat man auch in der Hausspitze erkannt, dass "Berlin hilft" keine Arbeit leistet, die eine staatliche Förderung von immerhin mindestens 40.000 Euro pro Jahr rechtfertigt.
Nach wie vor ist die Frage offen, wie Breitenbach und ihr Staatssekretär auf die Idee kamen, trotz zahlreicher Warnungen ihrer Fachbeamten und des Widerstandes des Chefs des Flüchtlingsamtes aktiv dafür zu sorgen, dass ein weitgehend als Ein-Mann-Betrieb arbeitendes Netzwerk dermaßen finanziell unterstützt wurde. Der Verdacht steht im Raum, dass hier persönliche Wertschätzung oder politische Rücksichten auf die Szene der Flüchtlingshelfer höher gewichtet wurde als gesetzliche Vorgaben. Das ist keine Petitesse, die sich mit insgesamt guten Absichten erklären ließe.
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