DJ Bundesrat billigt Änderungen im Postrecht
BERLIN (Dow Jones)--Der Bundesrat hat Änderungen im Postrecht zugestimmt. Um den Wettbewerb auf den Briefmärkten besser zu schützen, wird eine Preis-Kosten-Scheren-Prüfung eingeführt, teilte das Wirtschaftsministerium mit. Dieses Instrument gebe es bereits im Telekommunikationsrecht und im allgemeinen Wettbewerbsrecht. Es zielt darauf ab, missbräuchliche Preisgestaltungen markbeherrschender Anbieter zu verhindern.
Hintergrund der jetzigen Änderung war eine Entscheidung des Verwaltungsgerichts Köln von Anfang Januar, wonach die Erhöhung der Briefporti durch die Bundesnetzagentur im Jahr 2019 rechtswidrig war. Die Anhebung hatte auch das Leipziger Bundesverwaltungsgericht im Mai 2020 kassiert. Geklagt hatte in beiden Fällen der Bundesverband Paket und Expresslogistik (BIEK), der die Konkurrenten der Deutschen Post AG vertritt. Durch die Preiserhöhung 2019 konnte der Bonner Logistikkonzern etwa sein Standardbrief-Porto von 70 auf 80 Cent anheben. Unklar ist allerdings, ob sich mit der Novelle etwas an den Preisen ändert. Da die Bundesnetzagentur in diesem Jahr neue Entscheidungen zum Porto erlässt, seien die Änderungen wichtig gewesen, erklärte das Ministerium.
Mit der Novelle sind künftig auch Entgelte für förmliche Zustellungen bei Konkurrenten der Deutschen Post nicht mehr genehmigungspflichtig. Dafür müssen Postdienstleister künftig am bereits existierenden Schlichtungsverfahren vor der Bundesnetzagentur verbindlich teilnehmen. Auf Wunsch der Länder soll auch die Sicherheit im Paketversand erhöht werden. Bedienstete müssen den Strafverfolgungsbehörden künftig unverzüglich beschädigte oder rückläufige Sendungen vorlegen, wenn deren Inhalt den Verdacht auf illegalen Handel mit Drogen, Waffen oder nicht zugelassenen Arzneimitteln nahelegt.
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March 05, 2021 07:13 ET (12:13 GMT)
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