DJ Berlin will internationalen Energiecharta-Vertrag verschärfen
BERLIN (Dow Jones)--Nach der Einigung mit den Stromkonzernen über endgültige Ausgleichszahlungen für den Atomausstieg strebt die Bundesregierung eine grundlegende Erneuerung des Energiecharta-Vertrags an. "Deutschland setzt sich dafür ein, den vorliegenden Kommissionsvorschlag entsprechend zu verschärfen", sagte Umweltstaatssekretär Jochen Flasbarth (SPD) Dow Jones Newswires. Ziel sei, fossile Investitionen insgesamt aus dem Abkommen zu nehmen.
Um den sogenannten Energy Charter Treaty (ECT) mit dem Pariser Abkommen in Einklang zu bringen, will die Bundesregierung den Umstand nutzen, dass der Investitionsschutz für fossile Brennstoffe im kommenden Jahrzehnt ausläuft: "Neuinvestitionen sollen ab dem Jahr 2030 keinen Investitionsschutz durch den ECT mehr erhalten", so Flasbarth. Ausnahmen für einen bis zum Jahr 2040 verlängerten Investitionsschutz sollen danach nur greifen, wenn emissionsintensive Anlagen durch hocheffiziente Gaskraftwerke ersetzt werden.
Die EU-Kommission hatte ihren Vorschlag mit Blick auf die neuen Klimaziele im vergangenen Frühjahr vorgelegt, nachdem der ECT seit den 1990er Jahren nicht mehr verändert worden war. Auf Grundlage des Dokuments hatte nicht nur der schwedische Versorger Vattenfall die Bundesrepublik vor einem internationalen Schiedsgericht in Washington wegen des Atomausstiegs verklagt. Auch der Essener DAX-Konzern RWE klagt mit Verweis auf das Abkommen gegen den Kohleausstieg in den Niederlanden. Experten erwarten, dass sich mit den schärferen EU-Klimazielen 2030 immer mehr Energiekonzerne auf die Klauseln berufen und Schadenersatz einfordern könnten.
Italien hatte sich daher bereits 2016 aus dem Vertragswerk zurückgezogen, auch Frankreich und Spanien erwägen dies. Ein Austritt aus dem internationalen Abkommen aber sei "keine kluge Option, weil die bestehenden Regeln, die mit unseren Klimazielen nicht mehr vereinbar sind, dann weitergelten würden", betonte der deutsche Umweltstaatssekretär. "Wir wollen lieber die Reform der Charta unter Klimaschutzgesichtspunkten mitgestalten, als uns diesen Handlungsspielraum durch einen Austritt zu verbauen."
Dem Energiecharta-Vertrag gehören insgesamt 51 Mitgliedsstaaten an. Sie alle müssten Änderungen der Charta zustimmen.
Kontakt zur Autorin: petra.sorge@wsj.com
DJG/pso/kla
(END) Dow Jones Newswires
March 06, 2021 14:21 ET (19:21 GMT)
Copyright (c) 2021 Dow Jones & Company, Inc.