BERLIN (dpa-AFX) - OSRAM Licht AG (OSAGF. PK) erklärte, dass sie beschlossen habe, beim Vorstand der Frankfurter Wertpapierbörse den Widerruf der Zulassung der OSRAM-Aktien zum kotierenden Teilsegment des regulierten Marktes mit zusätzlichen Verpflichtungen aus der Zulassung (Prime Standard) zu beantragen.
Daher werden die OSRAM-Aktien für den Handel von Amts wegen am geregelten Markt (General Standard) notiert.
Durch die Änderung des Kotierungs-Teilsegments der Börse werden die Post-Listing-Verpflichtungen des Unternehmens, wie z. B. bestimmte Berichts- und Veröffentlichungsanforderungen, wegfallen. Dies werde erhebliche mehr Aufwandszusagen vermeiden und das Unternehmen bei kostensparenden und straffenden Prozessen unterstützen, hieß es in einer Mitteilung des Unternehmens.
Der Rückzug der Notierung tritt drei Monate nach Veröffentlichung der Rücktrittsentscheidung durch die Geschäftsführung der Frankfurter Wertpapierbörse in Kraft.
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