
FRANKFURT (BaFin) -
Die BaFin hat den hinreichend begründeten Verdacht, dass die HYGH AG, Zweigniederlassung Berlin, in Deutschland Wertpapiere in Form von Token ohne den erforderlichen Prospekt öffentlich anbietet.
Copyright: Bundesanstalt für Finanzdienstaufsicht / www.bafin.de - (11.03.2021)
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