DJ Bafin stellt Entschädigungsfall für Greensill Bank fest
Von Andreas Kißler
BONN/BERLIN (Dow Jones)--Die Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht (Bafin) hat nach eigenen Angaben den Entschädigungsfall für die Greensill Bank AG festgestellt, da das Institut nicht mehr in der Lage war, sämtliche Einlagen seiner Kunden zurückzuzahlen. Am Vortag hatte die Aufsichtsbehörde beim Amtsgericht Bremen einen Antrag auf Eröffnung des Insolvenzverfahrens über die Greensill Bank gestellt. Das Amtsgericht Bremen hatte daraufhin ein Insolvenzverfahren eröffnet und einen Insolvenzverwalter bestellt.
"Die Einlagen der Kunden der Greensill Bank AG sind im Rahmen des Einlagensicherungsgesetzes geschützt", erklärte die Bafin. Das Institut gehöre der Entschädigungseinrichtung deutscher Banken (EdB) an. Mit der Feststellung des Entschädigungsfalles durch die Bafin sei die Voraussetzung gegeben, dass die Entschädigungseinrichtung die Ansprüche der Einleger prüft und bis zu einer Höhe von 100.000 Euro befriedigt - in besonderen Ausnahmefällen bis zu einer Höhe von 500.000 Euro. Die EdB werde in Kürze von sich aus Kontakt zu den Gläubigern des Instituts aufnehmen.
Darüber hinaus sei die Greensill Bank Mitglied des Einlagensicherungsfonds des Bundesverbands Deutscher Banken. Dieser Einlagensicherungsfonds übernehme nach Maßgabe seines Statuts den Teil der Einlagen, der über die gesetzliche Grenze hinausgeht - und zwar bis zur jeweiligen Sicherungsgrenze.
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March 16, 2021 12:54 ET (16:54 GMT)
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