Der BGH hat entschieden, dass Kilometer-Leasing Verträge für Kfz nicht widerrufen werden können. Doch es gibt zwei Ausnahmen. Besonders aussichtsreich ist der Widerrufsjoker bei Sixt Leasing. Es klingt zunächst wie ein Rückschlag für den Widerrufsjoker bei Kfz-Finanzierungen: Der Bundesgerichtshof (BGH) hat entschieden, dass Auto-Leasing-Verträge nicht widerrufbar sind, wenn es sich um sogenanntes Kilometer-Leasing handelt, bei dem die Kosten über die gefahrenen Kilometer abgerechnet werden. Doch ...Den vollständigen Artikel lesen ...
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