
DGAP Zulassungsfolgepflichtmitteilung: Wüstenrot & Württembergische AG
/ 1. Zwischenmeldung
Wüstenrot & Württembergische AG: Bekanntmachung nach Art. 2 Abs. 2, Abs. 3 der Delegierten Verordnung (EU) 2016/1052 - Erwerb eigener Aktien, Im Zeitraum vom 10. März 2021 bis einschließlich 15. März 2021 wurden durch die Wüstenrot & Württembergische AG (ISIN DE0008051004) insgesamt 18.538 Namensaktien der Wüstenrot & Württembergische AG im Rahmen des Aktienrückkaufprogramms erworben, dessen Rückkaufsbeginn mit Bekanntmachung vom 9. März 2021 gemäß Art. 2 Abs. 1 der Delegierten Verordnung (EU) 2016/1052 für den 10. März 2021 mitgeteilt wurde. Vom 10. März 2021 bis 15. März 2021 betrug die Gesamtzahl der zurückgekauften Aktien, der gewichtete Durchschnittskurs sowie das aggregierte Volumen jeweils pro Tag:
Die Gesamtzahl der bislang durch die Wüstenrot & Württembergische AG im Rahmen des Aktienrückkaufprogramms seit dem 10. März 2021 bis einschließlich 15. März 2021 erworbenen Namensaktien beläuft sich auf 18.538 Namensaktien. Der Erwerb eigener Aktien der Wüstenrot & Württembergische AG erfolgt durch eine von der Wüstenrot & Württembergische AG beauftragte Bank, die Landesbank Baden-Württemberg, ausschließlich über die Börse im elektronischen Handel der Frankfurter Wertpapierbörse (Xetra). Detaillierte Informationen über die Transaktionen gemäß Art. 2 Abs. 3 Satz 2 der Delegierten Verordnung (EU) 2016/1052 sind auf der Internetseite der Wüstenrot & Württembergische AG unter www.ww-ag.com/de/investor-relations/aktie veröffentlicht. Stuttgart, den 17. März 2021 Wüstenrot & Württembergische AG 17.03.2021 Die DGAP Distributionsservices umfassen gesetzliche Meldepflichten, Corporate News/Finanznachrichten und Pressemitteilungen. |
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1176295 17.03.2021