Berlin (ots) - Potsdam/Burg/Cottbus - Eine zweifelhafte Kreditvergabe der Sparkasse Spree-Neiße an einen wegen Kreditbetruges vorbestraften Gastronomen mit Verbindungen in die rechtsextremistische Szene ist zum Fall für das Brandenburger Finanzministerium geworden. Ein Sprecher des Ministeriums bestätigte auf Anfrage der Berliner Morgenpost (Sonntag-Ausgabe), dass die für die Sparkassenaufsicht zuständige Behörde im Rahmen ihrer Rechtsaufsicht derzeit prüfe, ob die Vergabe des Darlehens rechtlich zu beanstanden sei. Dazu werte man derzeit einen vom Ministerium zuvor angeforderten und vor rund zehn Tagen übermittelten Prüfvermerk des Ostdeutschen Sparkassenverbandes aus.
Die Sparkasse Spree-Neiße, eine Anstalt öffentlichen Rechts, in deren Verwaltungsrat der Landkreis Spree-Neiße und die Stadt Cottbus vertreten sind, hatte der "Grätz Deutsches Haus Spreewald GmbH" im April 2019 einen Kredit zur Übernahme der Traditionsgaststätte "Deutsches Haus" in dem Ort Burg im Spreewald gewährt. Der Kaufpreis soll bei rund 700.000 Euro gelegen haben.
Mitgesellschafter und Geschäftsführer dieser GmbH ist der bereits in anderen Branchen als Unternehmer aufgetretene Daniel Grätz. Nach Erkenntnissen der Sicherheitsbehörden verfügt der 37-Jährige über Verbindungen in die rechtsextremistische Szene. Die Staatsanwaltschaft Cottbus bestätigte, gegen Grätz und weitere Mitglieder der Gruppe "Kampfgemeinschaft Cottbus" wegen des Verdachts der Bildung einer kriminellen Vereinigung zu ermitteln.
Grätz ist mehrfach vorbestraft, unter anderem wegen gefährlicher Körperverletzung und des Verwendens von Kennzeichen verfassungswidriger Organisationen. Im Januar 2019 verurteilte ihn das Amtsgericht Cottbus zudem wegen versuchten Kreditbetrugs in zwei Fällen. Das Urteil liegt der Berliner Morgenpost vor.
Über Grätz' Übernahme des "Deutschen Hauses" und seine Verbindungen in die rechtsextremistische Szene hatte die Berliner Morgenpost bereits im Juli vergangenen Jahres berichtet. Das Finanzministerium forderte den Ostdeutschen Sparkassenverband in der Folge auf, die Kreditvergabe an Grätz zu überprüfen.
Nach Informationen der Berliner Morgenpost kam der Verband zum Ergebnis, dass der Sparkasse Spree-Neiße Grätz' Verbindungen in die rechtsextreme Szene und seine Verurteilung wegen Kreditbetrugs zum Zeitpunkt der Kreditvergabe nicht bekannt gewesen seien. Die Verurteilung wegen Kreditbetruges sei bei einer Selbstauskunft des Kreditnehmers nicht genannt worden. Der Sparkasse habe bei der Kreditvergabe somit nicht gegen die hausinternen Regeln verstoßen.
Das Finanzministerium will die Kreditvergabe auf Grundlage des Vermerks des Ostdeutschen Sparkassenverbandes nun selbst bewerten. "Den Vermerk ist im März bei uns eingegangen. Wir werten ihn jetzt aus", sagte der Sprecher des Finanzministeriums, Ingo Decker.
Die Cottbuser Stadtverordnete Barbara Domke bezeichnete die Behauptung, die Sparkasse habe die Hintergründe ihres Kreditnehmers nicht gekannt, auf Anfrage der Berliner Morgenpost als "Ausrede". Auch der Verordnete Andreas Rothe (SPD) sagte, es hätte es nie zu der Kreditvergabe kommen dürfen. "Die Sparkasse hilft damit indirekt mit, dass sich rechtsextreme Strukturen in der Region weiter etablieren", sagte Rothe.
Daniel Grätz sagte auf Anfrage, er bezahle den Kredit ab. Weitere Fragen beantwortete er nicht. Die Vorwürfe, er unterhalte Verbindungen in die rechtsextreme Szene hatte er bereits bei einer vorherigen Anfrage der Berliner Morgenpost Mitte vergangenen Jahres zurückgewiesen und von "Jugendsünden" gesprochen. Dabei hatte er behauptet, er sei "unpolitisch".
Die Sparkasse Spree-Neiße wollte sich zu Fragen der Kreditvergabe mit Verweis auf den Datenschutz nicht äußern. Grundsätzlich gelte, dass Vorstrafen bei einer Kreditvergabe keine Rolle spielten. Entscheidend seien Einkommen und Vermögensverhältnisse.
Der "Kampfgemeinschaft Cottbus" gehören nach veröffentlichten Erkenntnissen der Sicherheitsbehörden Rechtsextremisten, sowie Hooligans aus dem Umfeld der Fan-Szene des FC Energie Cottbus und Anhänger der Cottbusser Kampfsport-Szene an.
Der Brandenburger Verfassungsschutz hatte die Szene Anfang 2019 als "toxisches Gebilde" bezeichnet. Die Polizei hatte bei mutmaßlichen Mitgliedern der "Kampfgemeinschaft Cottbus" im April 2019 eine der größten Razzien in der Geschichte des Landes Brandenburg durchgeführt. Die Cottbuser Staatsanwaltschaft führt Daniel Grätz als in dem Verfahren als Beschuldigten. Eine Anklage wurde bisher nicht erhoben.
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Die Sparkasse Spree-Neiße, eine Anstalt öffentlichen Rechts, in deren Verwaltungsrat der Landkreis Spree-Neiße und die Stadt Cottbus vertreten sind, hatte der "Grätz Deutsches Haus Spreewald GmbH" im April 2019 einen Kredit zur Übernahme der Traditionsgaststätte "Deutsches Haus" in dem Ort Burg im Spreewald gewährt. Der Kaufpreis soll bei rund 700.000 Euro gelegen haben.
Mitgesellschafter und Geschäftsführer dieser GmbH ist der bereits in anderen Branchen als Unternehmer aufgetretene Daniel Grätz. Nach Erkenntnissen der Sicherheitsbehörden verfügt der 37-Jährige über Verbindungen in die rechtsextremistische Szene. Die Staatsanwaltschaft Cottbus bestätigte, gegen Grätz und weitere Mitglieder der Gruppe "Kampfgemeinschaft Cottbus" wegen des Verdachts der Bildung einer kriminellen Vereinigung zu ermitteln.
Grätz ist mehrfach vorbestraft, unter anderem wegen gefährlicher Körperverletzung und des Verwendens von Kennzeichen verfassungswidriger Organisationen. Im Januar 2019 verurteilte ihn das Amtsgericht Cottbus zudem wegen versuchten Kreditbetrugs in zwei Fällen. Das Urteil liegt der Berliner Morgenpost vor.
Über Grätz' Übernahme des "Deutschen Hauses" und seine Verbindungen in die rechtsextremistische Szene hatte die Berliner Morgenpost bereits im Juli vergangenen Jahres berichtet. Das Finanzministerium forderte den Ostdeutschen Sparkassenverband in der Folge auf, die Kreditvergabe an Grätz zu überprüfen.
Nach Informationen der Berliner Morgenpost kam der Verband zum Ergebnis, dass der Sparkasse Spree-Neiße Grätz' Verbindungen in die rechtsextreme Szene und seine Verurteilung wegen Kreditbetrugs zum Zeitpunkt der Kreditvergabe nicht bekannt gewesen seien. Die Verurteilung wegen Kreditbetruges sei bei einer Selbstauskunft des Kreditnehmers nicht genannt worden. Der Sparkasse habe bei der Kreditvergabe somit nicht gegen die hausinternen Regeln verstoßen.
Das Finanzministerium will die Kreditvergabe auf Grundlage des Vermerks des Ostdeutschen Sparkassenverbandes nun selbst bewerten. "Den Vermerk ist im März bei uns eingegangen. Wir werten ihn jetzt aus", sagte der Sprecher des Finanzministeriums, Ingo Decker.
Die Cottbuser Stadtverordnete Barbara Domke bezeichnete die Behauptung, die Sparkasse habe die Hintergründe ihres Kreditnehmers nicht gekannt, auf Anfrage der Berliner Morgenpost als "Ausrede". Auch der Verordnete Andreas Rothe (SPD) sagte, es hätte es nie zu der Kreditvergabe kommen dürfen. "Die Sparkasse hilft damit indirekt mit, dass sich rechtsextreme Strukturen in der Region weiter etablieren", sagte Rothe.
Daniel Grätz sagte auf Anfrage, er bezahle den Kredit ab. Weitere Fragen beantwortete er nicht. Die Vorwürfe, er unterhalte Verbindungen in die rechtsextreme Szene hatte er bereits bei einer vorherigen Anfrage der Berliner Morgenpost Mitte vergangenen Jahres zurückgewiesen und von "Jugendsünden" gesprochen. Dabei hatte er behauptet, er sei "unpolitisch".
Die Sparkasse Spree-Neiße wollte sich zu Fragen der Kreditvergabe mit Verweis auf den Datenschutz nicht äußern. Grundsätzlich gelte, dass Vorstrafen bei einer Kreditvergabe keine Rolle spielten. Entscheidend seien Einkommen und Vermögensverhältnisse.
Der "Kampfgemeinschaft Cottbus" gehören nach veröffentlichten Erkenntnissen der Sicherheitsbehörden Rechtsextremisten, sowie Hooligans aus dem Umfeld der Fan-Szene des FC Energie Cottbus und Anhänger der Cottbusser Kampfsport-Szene an.
Der Brandenburger Verfassungsschutz hatte die Szene Anfang 2019 als "toxisches Gebilde" bezeichnet. Die Polizei hatte bei mutmaßlichen Mitgliedern der "Kampfgemeinschaft Cottbus" im April 2019 eine der größten Razzien in der Geschichte des Landes Brandenburg durchgeführt. Die Cottbuser Staatsanwaltschaft führt Daniel Grätz als in dem Verfahren als Beschuldigten. Eine Anklage wurde bisher nicht erhoben.
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