Fehlerhafte Informationen über das Widerrufsrecht können dazu führen, dass ein Immobilienmakler keinen Anspruch auf seine Provision hat - oder diese erstatten muss. Viele Immobilienmakler haben noch nicht realisiert, dass ihre Kunden seit 2014 in den meisten Fällen eine Möglichkeit haben, von der Beauftragung des Vermittlers zurückzutreten. Das gilt zumindest dann, wenn der Kunde ein privater Verbraucher ist und der Kontakt entweder per Fernabsatz oder außerhalb der Geschäftsräume des Maklers zustande ...Den vollständigen Artikel lesen ...
© 2021 Roland Klaus