DJ EANS-Hauptversammlung: Wienerberger AG / Einberufung zur Hauptversammlung gemäß § 107 Abs. 3 AktG
=------------------------------------------------------------------------------- Information zur Hauptversammlung übermittelt durch euro adhoc mit dem Ziel einer europaweiten Verbreitung. Für den Inhalt ist der Emittent verantwortlich. =------------------------------------------------------------------------------- 02.04.2021 Wienerberger AG Wienerbergerplatz 1, 1100 Wien Firmenbuch-Nummer 77676f ISIN AT0000831706 Einladung zu der am Dienstag, den 4. Mai 2021, um 10:00 Uhr Wiener Zeit im Wienerberger Haus, Wienerberger AG, Wienerbergerplatz 1, 1100 Wien als virtuelle Hauptversammlung iSd Gesellschaftsrechtlichen COVID-19-Gesetzes (COVID-19-GesG) und der Gesellschaftsrechtlichen COVID-19-Verordnung (COVID-19- GesV) stattfindenden 152. ordentlichen Hauptversammlung Tagesordnung 1. Vorlage des festgestellten Jahresabschlusses 2020 und des Lageberichts der Wienerberger AG für das Geschäftsjahr 2020, des Konzernabschlusses und des Konzernlageberichts, des Corporate-Governance-Berichts, des nichtfinanziellen Berichts und des Berichts des Aufsichtsrats über das Geschäftsjahr 2020 2. Beschlussfassung über die Verwendung des im Jahresabschluss 2020 ausgewiesenen Bilanzgewinns 3. Entlastung der Mitglieder des Vorstands für das Geschäftsjahr 2020 4. Entlastung der Mitglieder des Aufsichtsrats für das Geschäftsjahr 2020 5. Wahl des Abschlussprüfers und Konzernabschlussprüfers für das Geschäftsjahr 2021 6. Wahlen in den Aufsichtsrat 7. Beschlussfassung über den Vergütungsbericht 2020 Abhaltung als virtuelle Hauptversammlung In Anbetracht der globalen COVID-19 Pandemie und der aktuellen und zu erwartenden epidemiologischen Situation vor Ort hat der Vorstand nach sorgfältiger Abwägung zum Schutz der Aktionäre und der sonstigen Teilnehmer beschlossen, die 152. ordentliche Hauptversammlung - wie schon zuvor die erfolgreich abgehaltene 151. ordentliche Hauptversammlung - ohne physische Präsenz der Aktionäre abzuhalten. Die 152. ordentliche Hauptversammlung der Wienerberger AG am 4. Mai 2021 wird somit im Sinne des COVID-19-GesG (BGBl I 16/2020) idgF und der darauf basierenden Verordnung der Bundesministerin für Justiz (COVID-19-GesV, BGBl II 140/2020) idgF als "virtuelle Hauptversammlung" durchgeführt. Aufgrund der derzeitigen COVID-19-Situation behält sich die Wienerberger AG jedoch vor, die 152. ordentliche Hauptversammlung aus triftigem Grund (auch kurzfristig) zu verschieben oder abzuberaumen. Die Durchführung als virtuelle Hauptversammlung nach Maßgabe der gesetzlichen Bestimmungen führt zu Modifikationen im Ablauf der Hauptversammlung sowie in der Ausübung der Rechte der Aktionäre. Die Stimmrechtsausübung, das Recht Beschlussanträge zu stellen und das Recht Widerspruch zu erheben, erfolgen ausschließlich durch Vollmachtserteilung und Weisung an einen der von der Gesellschaft vorgeschlagenen besonderen Stimmrechtsvertreter gemäß § 3 Abs 4 COVID-19-GesV. Das Auskunftsrecht kann während der virtuellen Hauptversammlung von den Aktionären selbst im Wege der elektronischen Kommunikation ausgeübt werden, und zwar durch Übermittlung von Fragen in Textform ausschließlich per E-Mail an die E-Mail-Adresse fragen.wienerberger@hauptversammlung.at [fragen.wienerberger@hauptversammlung.at] der Gesellschaft, sofern die Aktionäre rechtzeitig eine Depotbestätigung im Sinne von § 10a AktG übermittelt und einen besonderen Stimmrechtsvertreter bevollmächtigt haben. Übertragung der Hauptversammlung im Internet Die 152. ordentliche Hauptversammlung wird gemäß § 3 Abs 1, 2 und 4 COVID-19- GesV iVm § 102 Abs 4 AktG vollständig in Echtzeit im Internet übertragen. Dies ist datenschutzrechtlich im Hinblick auf die gesetzliche Grundlage von § 3 Abs 1, 2 und 4 COVID-19-GesV und § 102 Abs 4 AktG zulässig. Alle Aktionäre der Gesellschaft können die Hauptversammlung am 4. Mai 2021 ab ca. 10:00 Uhr Wiener Zeit unter Verwendung geeigneter technischer Hilfsmittel live im Internet unter www.wienerberger.com [http://www.wienerberger.com] verfolgen. Eine Anmeldung oder ein Login sind nicht erforderlich. Mittels einer akustischen und optischen Einwegverbindung haben die Aktionäre somit die Möglichkeit, dem gesamten Verlauf der Hauptversammlung, einschließlich der Präsentation des Vorstands, der Beantwortung der Fragen der Aktionäre sowie der Beschlussfassung, in Echtzeit zu folgen. Es wird ausdrücklich darauf hingewiesen, dass diese Live-Übertragung keine Zweiwegverbindung darstellt und weder eine Fernteilnahme iSd § 102 Abs 3 Z 2 AktG noch eine Fernabstimmung iSd § 102 Abs 3 Z 3 AktG iVm § 126 AktG ermöglicht. Ferner wird darauf hingewiesen, dass die Gesellschaft für den Einsatz von technischen Kommunikationsmitteln nur insoweit verantwortlich ist, als diese ihrer Sphäre zuzurechnen sind (§ 2 Abs 6 COVID-19-GesV). Im Übrigen wird auf die ergänzende Information über die organisatorischen und technischen Voraussetzungen für die Teilnahme an der virtuellen Hauptversammlung gemäß § 3 Abs 3 iVm § 2 Abs 4 COVID-19-GesV verwiesen, die spätestens ab 13. April 2021 auf der Internetseite der Gesellschaft unter www.wienerberger.com [http://www.wienerberger.com/] verfügbar ist. Besondere Stimmrechtsvertreter Jeder Aktionär, der zur Teilnahme an der Hauptversammlung berechtigt ist, hat das Recht, einen Vertreter zu bestellen, der im Namen des Aktionärs an der Hauptversammlung teilnimmt und dieselben Rechte wie der Aktionär hat, den er vertritt. Im Einklang mit § 3 Abs 4 COVID-19-GesV kann das Recht zur Stellung von Beschlussanträgen, zur Stimmabgabe sowie zur Erhebung eines Widerspruchs im Rahmen der virtuellen 152. ordentlichen Hauptversammlung ausschließlich durch einen besonderen Stimmrechtsvertreter ausgeübt werden. Die Kosten dieser besonderen Stimmrechtsvertreter trägt die Gesellschaft. Jedem Aktionär, der zur Teilnahme an der 152. ordentlichen Hauptversammlung berechtigt ist und dies der Gesellschaft gemäß den Vorgaben in dieser Einberufung nachgewiesen hat, kommt das Recht zu, mittels Vollmacht einen der nachgenannten besonderen Stimmrechtsvertreter zu bestellen: * Dipl. Vw. Dipl. Jur. Florian Beckermann, c/o IVA Interessenverband für Anleger Kontakt: Feldmühlgasse 22/4, 1130 Wien beckermann.wienerberger@hauptversammlung.at [beckermann.wienerberger@hauptversammlung.at] * Mag. Ewald Oberhammer, Rechtsanwalt bei der Oberhammer Rechtsanwälte GmbH Kontakt: Karlsplatz 3/1, 1010 Wien oberhammer.wienerberger@hauptversammlung.at [oberhammer.wienerberger@hauptversammlung.at] * Dr. Paul Fussenegger, Rechtsanwalt Kontakt: Rotenturmstraße 12/6, 1010 Wien fussenegger.wienerberger@hauptversammlung.at [fussenegger.wienerberger@hauptversammlung.at] * MMag. Dr. Arno Weigand, Öffentlicher Notar Kontakt: Untere Donaustraße 13-15/7. OG, 1020 Wien weigand.wienerberger@hauptversammlung.at [weigand.wienerberger@hauptversammlung.at] Für die Erteilung einer Vollmacht und von Weisungen an einen dieser besonderen Stimmrechtsvertreter steht den Aktionären bzw. deren Bevollmächtigten auf der Internetseite der Gesellschaft unter www.wienerberger.com ein entsprechendes Vollmachtsformular sowie ein Formular für den Widerruf der Vollmacht zur Verfügung. Im Interesse einer reibungslosen Abwicklung wird um Verwendung der bereitgestellten Formulare gebeten. Die besonderen Stimmrechtsvertreter sind unter den oben genannten Kontaktdaten für eine direkte Kontaktaufnahme erreichbar, wobei diese im Falle spezifischer Instruktionen rechtzeitig erfolgen sollte. Für die Prüfung der Identität ist in den Formularen im dafür vorgesehenen Feld jene E-Mail-Adresse einzutragen, die auch für den Versand von Instruktionen an den besonderen Stimmrechtsvertreter oder von Fragen bzw. Wortmeldungen an die Gesellschaft verwendet wird. Zudem müssen die in der Depotbestätigung genannten Inhaberdaten mit den Daten auf der Vollmacht übereinstimmen, andernfalls ist die Vollmacht ungültig. Bei Bevollmächtigung einer anderen Person ist durch eine wirksame Vollmachtskette (Subvollmacht) sicherzustellen, dass für die Ausübung des Stimmrechts, des Antragrechts und des Widerspruchrechts einer der besonderen Stimmrechtsvertreter bevollmächtigt wird. Im Sinne der COVID-19-GesV ist die Bevollmächtigung einer anderen Person für die Ausübung dieser Rechte in der virtuellen Hauptversammlung nicht zulässig. Hat der Aktionär seinem depotführenden Kreditinstitut Vollmacht erteilt, ist es ausreichend, dass dieses zusätzlich zur Depotbestätigung die Erklärung abgibt, dass ihm Vollmacht erteilt wurde. Das depotführende Kreditinstitut hat sich für die Stellung von Beschlussanträgen, die Stimmabgabe und die Erhebung eines Widerspruchs in der Hauptversammlung ebenso eines der vorgeschlagenen besonderen Stimmrechtsvertreters zu bedienen und die entsprechende Vollmacht wie nachfolgend beschrieben fristgerecht zu übermitteln. Ausgefüllte und unterschriebene Vollmachten sind unter Verwendung eines der folgenden Wege so zeitgerecht abzusenden, dass diese bis spätestens Montag, 3. Mai 2021, 12:00 Uhr Wiener Zeit in Textform bei der Gesellschaft einlangen: per Post oder Boten an: Wienerberger AG c/o HV-Veranstaltungsservice GmbH Köppel 60, 8242 St. Lorenzen/Wechsel per Fax an: +43 1 8900 500 53
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