DJ EANS-Hauptversammlung: Wienerberger AG / Einberufung zur Hauptversammlung gemäß § 107 Abs. 3 AktG
=------------------------------------------------------------------------------- Information zur Hauptversammlung übermittelt durch euro adhoc mit dem Ziel einer europaweiten Verbreitung. Für den Inhalt ist der Emittent verantwortlich. =------------------------------------------------------------------------------- 02.04.2021 Wienerberger AG Wienerbergerplatz 1, 1100 Wien Firmenbuch-Nummer 77676f ISIN AT0000831706 Einladung zu der am Dienstag, den 4. Mai 2021, um 10:00 Uhr Wiener Zeit im Wienerberger Haus, Wienerberger AG, Wienerbergerplatz 1, 1100 Wien als virtuelle Hauptversammlung iSd Gesellschaftsrechtlichen COVID-19-Gesetzes (COVID-19-GesG) und der Gesellschaftsrechtlichen COVID-19-Verordnung (COVID-19- GesV) stattfindenden 152. ordentlichen Hauptversammlung Tagesordnung 1. Vorlage des festgestellten Jahresabschlusses 2020 und des Lageberichts der Wienerberger AG für das Geschäftsjahr 2020, des Konzernabschlusses und des Konzernlageberichts, des Corporate-Governance-Berichts, des nichtfinanziellen Berichts und des Berichts des Aufsichtsrats über das Geschäftsjahr 2020 2. Beschlussfassung über die Verwendung des im Jahresabschluss 2020 ausgewiesenen Bilanzgewinns 3. Entlastung der Mitglieder des Vorstands für das Geschäftsjahr 2020 4. Entlastung der Mitglieder des Aufsichtsrats für das Geschäftsjahr 2020 5. Wahl des Abschlussprüfers und Konzernabschlussprüfers für das Geschäftsjahr 2021 6. Wahlen in den Aufsichtsrat 7. Beschlussfassung über den Vergütungsbericht 2020 Abhaltung als virtuelle Hauptversammlung In Anbetracht der globalen COVID-19 Pandemie und der aktuellen und zu erwartenden epidemiologischen Situation vor Ort hat der Vorstand nach sorgfältiger Abwägung zum Schutz der Aktionäre und der sonstigen Teilnehmer beschlossen, die 152. ordentliche Hauptversammlung - wie schon zuvor die erfolgreich abgehaltene 151. ordentliche Hauptversammlung - ohne physische Präsenz der Aktionäre abzuhalten. Die 152. ordentliche Hauptversammlung der Wienerberger AG am 4. Mai 2021 wird somit im Sinne des COVID-19-GesG (BGBl I 16/2020) idgF und der darauf basierenden Verordnung der Bundesministerin für Justiz (COVID-19-GesV, BGBl II 140/2020) idgF als "virtuelle Hauptversammlung" durchgeführt. Aufgrund der derzeitigen COVID-19-Situation behält sich die Wienerberger AG jedoch vor, die 152. ordentliche Hauptversammlung aus triftigem Grund (auch kurzfristig) zu verschieben oder abzuberaumen. Die Durchführung als virtuelle Hauptversammlung nach Maßgabe der gesetzlichen Bestimmungen führt zu Modifikationen im Ablauf der Hauptversammlung sowie in der Ausübung der Rechte der Aktionäre. Die Stimmrechtsausübung, das Recht Beschlussanträge zu stellen und das Recht Widerspruch zu erheben, erfolgen ausschließlich durch Vollmachtserteilung und Weisung an einen der von der Gesellschaft vorgeschlagenen besonderen Stimmrechtsvertreter gemäß § 3 Abs 4 COVID-19-GesV. Das Auskunftsrecht kann während der virtuellen Hauptversammlung von den Aktionären selbst im Wege der elektronischen Kommunikation ausgeübt werden, und zwar durch Übermittlung von Fragen in Textform ausschließlich per E-Mail an die E-Mail-Adresse fragen.wienerberger@hauptversammlung.at [fragen.wienerberger@hauptversammlung.at] der Gesellschaft, sofern die Aktionäre rechtzeitig eine Depotbestätigung im Sinne von § 10a AktG übermittelt und einen besonderen Stimmrechtsvertreter bevollmächtigt haben. Übertragung der Hauptversammlung im Internet Die 152. ordentliche Hauptversammlung wird gemäß § 3 Abs 1, 2 und 4 COVID-19- GesV iVm § 102 Abs 4 AktG vollständig in Echtzeit im Internet übertragen. Dies ist datenschutzrechtlich im Hinblick auf die gesetzliche Grundlage von § 3 Abs 1, 2 und 4 COVID-19-GesV und § 102 Abs 4 AktG zulässig. Alle Aktionäre der Gesellschaft können die Hauptversammlung am 4. Mai 2021 ab ca. 10:00 Uhr Wiener Zeit unter Verwendung geeigneter technischer Hilfsmittel live im Internet unter www.wienerberger.com [http://www.wienerberger.com] verfolgen. Eine Anmeldung oder ein Login sind nicht erforderlich. Mittels einer akustischen und optischen Einwegverbindung haben die Aktionäre somit die Möglichkeit, dem gesamten Verlauf der Hauptversammlung, einschließlich der Präsentation des Vorstands, der Beantwortung der Fragen der Aktionäre sowie der Beschlussfassung, in Echtzeit zu folgen. Es wird ausdrücklich darauf hingewiesen, dass diese Live-Übertragung keine Zweiwegverbindung darstellt und weder eine Fernteilnahme iSd § 102 Abs 3 Z 2 AktG noch eine Fernabstimmung iSd § 102 Abs 3 Z 3 AktG iVm § 126 AktG ermöglicht. Ferner wird darauf hingewiesen, dass die Gesellschaft für den Einsatz von technischen Kommunikationsmitteln nur insoweit verantwortlich ist, als diese ihrer Sphäre zuzurechnen sind (§ 2 Abs 6 COVID-19-GesV). Im Übrigen wird auf die ergänzende Information über die organisatorischen und technischen Voraussetzungen für die Teilnahme an der virtuellen Hauptversammlung gemäß § 3 Abs 3 iVm § 2 Abs 4 COVID-19-GesV verwiesen, die spätestens ab 13. April 2021 auf der Internetseite der Gesellschaft unter www.wienerberger.com [http://www.wienerberger.com/] verfügbar ist. Besondere Stimmrechtsvertreter Jeder Aktionär, der zur Teilnahme an der Hauptversammlung berechtigt ist, hat das Recht, einen Vertreter zu bestellen, der im Namen des Aktionärs an der Hauptversammlung teilnimmt und dieselben Rechte wie der Aktionär hat, den er vertritt. Im Einklang mit § 3 Abs 4 COVID-19-GesV kann das Recht zur Stellung von Beschlussanträgen, zur Stimmabgabe sowie zur Erhebung eines Widerspruchs im Rahmen der virtuellen 152. ordentlichen Hauptversammlung ausschließlich durch einen besonderen Stimmrechtsvertreter ausgeübt werden. Die Kosten dieser besonderen Stimmrechtsvertreter trägt die Gesellschaft. Jedem Aktionär, der zur Teilnahme an der 152. ordentlichen Hauptversammlung berechtigt ist und dies der Gesellschaft gemäß den Vorgaben in dieser Einberufung nachgewiesen hat, kommt das Recht zu, mittels Vollmacht einen der nachgenannten besonderen Stimmrechtsvertreter zu bestellen: * Dipl. Vw. Dipl. Jur. Florian Beckermann, c/o IVA Interessenverband für Anleger Kontakt: Feldmühlgasse 22/4, 1130 Wien beckermann.wienerberger@hauptversammlung.at [beckermann.wienerberger@hauptversammlung.at] * Mag. Ewald Oberhammer, Rechtsanwalt bei der Oberhammer Rechtsanwälte GmbH Kontakt: Karlsplatz 3/1, 1010 Wien oberhammer.wienerberger@hauptversammlung.at [oberhammer.wienerberger@hauptversammlung.at] * Dr. Paul Fussenegger, Rechtsanwalt Kontakt: Rotenturmstraße 12/6, 1010 Wien fussenegger.wienerberger@hauptversammlung.at [fussenegger.wienerberger@hauptversammlung.at] * MMag. Dr. Arno Weigand, Öffentlicher Notar Kontakt: Untere Donaustraße 13-15/7. OG, 1020 Wien weigand.wienerberger@hauptversammlung.at [weigand.wienerberger@hauptversammlung.at] Für die Erteilung einer Vollmacht und von Weisungen an einen dieser besonderen Stimmrechtsvertreter steht den Aktionären bzw. deren Bevollmächtigten auf der Internetseite der Gesellschaft unter www.wienerberger.com ein entsprechendes Vollmachtsformular sowie ein Formular für den Widerruf der Vollmacht zur Verfügung. Im Interesse einer reibungslosen Abwicklung wird um Verwendung der bereitgestellten Formulare gebeten. Die besonderen Stimmrechtsvertreter sind unter den oben genannten Kontaktdaten für eine direkte Kontaktaufnahme erreichbar, wobei diese im Falle spezifischer Instruktionen rechtzeitig erfolgen sollte. Für die Prüfung der Identität ist in den Formularen im dafür vorgesehenen Feld jene E-Mail-Adresse einzutragen, die auch für den Versand von Instruktionen an den besonderen Stimmrechtsvertreter oder von Fragen bzw. Wortmeldungen an die Gesellschaft verwendet wird. Zudem müssen die in der Depotbestätigung genannten Inhaberdaten mit den Daten auf der Vollmacht übereinstimmen, andernfalls ist die Vollmacht ungültig. Bei Bevollmächtigung einer anderen Person ist durch eine wirksame Vollmachtskette (Subvollmacht) sicherzustellen, dass für die Ausübung des Stimmrechts, des Antragrechts und des Widerspruchrechts einer der besonderen Stimmrechtsvertreter bevollmächtigt wird. Im Sinne der COVID-19-GesV ist die Bevollmächtigung einer anderen Person für die Ausübung dieser Rechte in der virtuellen Hauptversammlung nicht zulässig. Hat der Aktionär seinem depotführenden Kreditinstitut Vollmacht erteilt, ist es ausreichend, dass dieses zusätzlich zur Depotbestätigung die Erklärung abgibt, dass ihm Vollmacht erteilt wurde. Das depotführende Kreditinstitut hat sich für die Stellung von Beschlussanträgen, die Stimmabgabe und die Erhebung eines Widerspruchs in der Hauptversammlung ebenso eines der vorgeschlagenen besonderen Stimmrechtsvertreters zu bedienen und die entsprechende Vollmacht wie nachfolgend beschrieben fristgerecht zu übermitteln. Ausgefüllte und unterschriebene Vollmachten sind unter Verwendung eines der folgenden Wege so zeitgerecht abzusenden, dass diese bis spätestens Montag, 3. Mai 2021, 12:00 Uhr Wiener Zeit in Textform bei der Gesellschaft einlangen: per Post oder Boten an: Wienerberger AG c/o HV-Veranstaltungsservice GmbH Köppel 60, 8242 St. Lorenzen/Wechsel per Fax an: +43 1 8900 500 53
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April 02, 2021 08:00 ET (12:00 GMT)
DJ EANS-Hauptversammlung: Wienerberger AG / -2-
per E-Mail an: für Dipl. Vw. Dipl. Jur. Beckermann: beckermann.wienerberger@hauptversammlung.at [beckermann.wienerberger@hauptversammlung.at] für Mag. Oberhammer: oberhammer.wienerberger@hauptversammlung.at [oberhammer.wienerberger@hauptversammlung.at] für Dr. Fussenegger: fussenegger.wienerberger@hauptversammlung.at [fussenegger.wienerberger@hauptversammlung.at] für MMag. Dr. Weigand: weigand.wienerberger@hauptversammlung.at [weigand.wienerberger@hauptversammlung.at] wobei die Vollmacht in Textform (z.B. im PDF-Format) anzufügen ist; Per SWIFT: GIBAATWGGMS - Message Type MT598 bzw. Type 599; unbedingt ISIN AT0000831706 im Text angeben. Durch diese Art der Übermittlung hat der gewählte besondere Stimmrechtsvertreter unmittelbar Zugriff auf die Vollmacht. Eine Übermittlung der Vollmacht durch persönliche Vorlage am Versammlungsort ist nicht zulässig. Einzelheiten zur Vollmachtserteilung ergeben sich aus dem auf der Internetseite der Gesellschaft unter www.wienerberger.com [http://www.wienerberger.com/] zur Verfügung gestellten Vollmachtsformular sowie der Information über die organisatorischen und technischen Teilnahmevoraussetzungen. Die vorstehenden Vorschriften gelten sinngemäß auch für den Widerruf der Vollmacht. Unterlagen zur Hauptversammlung Folgende Unterlagen sind gemäß § 108 Abs 3 und 4 AktG spätestens ab Dienstag, 13. April 2021 auf der im Firmenbuch eingetragenen Internetseite der Gesellschaft unter www.wienerberger.com [http://www.wienerberger.com/ ] zugänglich: * Information über die organisatorischen und technischen Voraussetzungen für die Teilnahme an der virtuellen Hauptversammlung gemäß § 3 Abs 3 iVm § 2 Abs 4 COVID-19-GesV * die in Tagesordnungspunkt 1 angeführten Unterlagen * Beschlussvorschläge zu den Tagesordnungspunkten 2 - 7 * Vergütungsbericht 2020 * Erklärungen der Kandidaten zu Tagesordnungspunkt 6. ("Wahlen in den Aufsichtsrat") gemäß § 87 Abs 2 AktG samt Lebensläufen * Formulare für die Erteilung und den Widerruf einer Vollmacht an die besonderen Stimmrechtsvertreter gemäß § 3 Abs 4 COVID-19-GesV * Frageformular * alle weiteren Veröffentlichungen der Gesellschaft im Zusammenhang mit dieser Hauptversammlung Nachweisstichtag und Teilnahme an der Hauptversammlung Die Berechtigung zur Teilnahme an der Hauptversammlung sowie zur Ausübung des Stimmrechts und der übrigen Aktionärsrechte, die im Rahmen der Hauptversammlung nach Maßgabe der COVID-19-GesV geltend zu machen sind, richtet sich nach dem Aktienbesitz am Samstag, 24. April 2021, 24:00 Uhr Wiener Zeit (Nachweisstichtag). Zur Teilnahme an und zur Ausübung der Aktionärsrechte in dieser virtuellen Hauptversammlung nach Maßgabe des COVID-19-GesG und der COVID-19-GesV ist nur berechtigt, wer zum Nachweisstichtag Aktionär ist und dies der Gesellschaft nachweist. Für den Nachweis des Anteilsbesitzes am Nachweisstichtag genügt eine Depotbestätigung gemäß § 10a AktG bzw. § 18 der Satzung, die der Gesellschaft spätestens am Donnerstag, 29. April 2021, 24:00 Uhr Wiener Zeit ausschließlich auf einem der nachgenannten Kommunikationswege zugehen muss: per Post oder Boten an: Wienerberger AG c/o HV-Veranstaltungsservice GmbH Köppel 60, 8242 St. Lorenzen/Wechsel Per SWIFT: GIBAATWGGMS - Message Type MT598 bzw. Type 599; unbedingt ISIN AT0000831706 im Text angeben. Per E-Mail: anmeldung.wienerberger@hauptversammlung.at [anmeldung.wienerberger@hauptversammlung.at] (Depotbestätigung als PDF-Anhang) Per Telefax: +43 (0) 1 8900 500 53 Bitte beachten Sie, dass ohne rechtzeitig einlangende Depotbestätigung die Bestellung eines besonderen Stimmrechtsvertreters und die Ausübung des Auskunftsrechts der Aktionäre nicht wirksam erfolgen kann. Depotbestätigung gemäß § 10a AktG Die Depotbestätigung ist vom depotführenden Kreditinstitut mit Sitz in einem Mitgliedstaat des Europäischen Wirtschaftsraums oder in einem Vollmitgliedstaat der OECD auszustellen und hat folgende Angaben zu enthalten: 1. Angaben über den Aussteller: Name/Firma und Anschrift oder einen im Verkehr zwischen Kreditinstituten gebräuchlichen Code (SWIFT-Code); 2. Angaben über den Aktionär: Name/Firma, Anschrift, Geburtsdatum bei natürlichen Personen, gegebenenfalls Register und Registernummer bei juristischen Personen; 3. Depotnummer bzw. eine sonstige Bezeichnung; 4. Angaben über die Aktien: Anzahl der Aktien (ISIN AT0000831706) des Aktionärs; 5. Zeitpunkt, auf den sich die Depotbestätigung bezieht. Die Depotbestätigung als Nachweis des Aktienbesitzes muss sich auf den oben genannten Nachweisstichtag (Samstag, 24. April 2021, 24:00 Uhr Wiener Zeit) beziehen. Die Depotbestätigung muss in deutscher oder englischer Sprache übermittelt werden. Die Übermittlung der Depotbestätigung gilt gleichzeitig als Anmeldung zur Hauptversammlung. Der Nachweisstichtag hat keine Auswirkungen auf die Veräußerbarkeit der Aktien und wirkt sich nicht auf die Dividendenberechtigung aus. Hinweis auf die Rechte der Aktionäre gemäß §§ 109, 110, 118 und 119 AktG Aktionäre, deren Anteile zusammen 5% des Grundkapitals erreichen und die seit mindestens drei Monaten vor Antragstellung Inhaber dieser Aktien sind, können verlangen, dass zusätzliche Punkte auf die Tagesordnung dieser Hauptversammlung gesetzt und bekannt gemacht werden, wenn dieses Verlangen in Schriftform (Erfordernis der Unterschrift durch alle Antragsteller) spätestens am Dienstag, 13. April 2021, 24:00 Uhr Wiener Zeit, der Gesellschaft ausschließlich an der Adresse Wienerberger AG, Corporate Secretary, z. Hd. Herrn Mag. Bernd Braunstein, Wienerbergerplatz 1, 1100 Wien, zugeht. Jedem so beantragten Tagesordnungspunkt muss ein Beschlussvorschlag samt Begründung beiliegen. Zum Nachweis der Aktionärseigenschaft genügt die Vorlage einer Depotbestätigung gemäß § 10a AktG, in der bestätigt wird, dass die antragstellenden Aktionäre seit mindestens drei Monaten vor Antragstellung Inhaber der Aktien sind und die zum Zeitpunkt des Zugangs bei der Gesellschaft nicht älter als sieben Tage sein darf. Hinsichtlich der übrigen Anforderungen an die Depotbestätigung wird auf die Ausführungen zur Teilnahmeberechtigung verwiesen. Aktionäre, die zusammen mindestens 1% des Grundkapitals halten, können zu jedem Punkt der Tagesordnung Vorschläge zur Beschlussfassung samt Begründung übermitteln und verlangen, dass diese Vorschläge samt Begründung und einer allfälligen Stellungnahme des Vorstands oder des Aufsichtsrats auf der Internetseite der Gesellschaft zugänglich gemacht werden, wenn dieses Verlangen in Textform spätestens am Freitag, 23. April 2021, 24:00 Uhr Wiener Zeit, der Gesellschaft entweder per Telefax an +43 (0)1 8900 500 53 oder postalisch an Wienerberger AG, Corporate Secretary, z. Hd. Herrn Mag. Bernd Braunstein, Wienerbergerplatz 1, 1100 Wien, zugeht. Bei einem Vorschlag zur Wahl eines Aufsichtsratsmitglieds hat jeder Wahlvorschlag die fachliche Qualifikation der vorgeschlagenen Person, ihre beruflichen oder vergleichbaren Funktionen sowie alle Umstände darzulegen, die die Besorgnis einer Befangenheit begründen könnten. Für den Nachweis des Aktienbesitzes zur Ausübung dieses Aktionärsrechts genügt die Vorlage einer Depotbestätigung gemäß § 10a AktG, die zum Zeitpunkt der Vorlage bei der Gesellschaft nicht älter als sieben Tage sein darf. Mehrere Depotbestätigungen über Aktien, die nur zusammen das Beteiligungsausmaß von 1% vermitteln, müssen sich auf denselben Zeitpunkt (Tag, Uhrzeit) beziehen. Hinsichtlich der übrigen Anforderungen an die Depotbestätigung wird auf die Ausführungen zur Teilnahmeberechtigung verwiesen. Jeder Aktionär kann zu jedem Tagesordnungspunkt (ausgenommen Wahlen in den Aufsichtsrat) in der virtuellen Hauptversammlung nach Maßgabe der COVID-19-GesV durch seinen besonderen Stimmrechtsvertreter Anträge stellen, die keiner vorherigen Bekanntmachung bedürfen (§ 119 AktG). Zu Tagesordnungspunkt 6. "Wahlen in den Aufsichtsrat" und der allfälligen Erstattung eines entsprechenden Wahlvorschlags durch Aktionäre gemäß § 110 AktG macht die Gesellschaft folgende Angaben und ersucht um Beachtung der diesbezüglichen Anmerkungen des Aufsichtsrats in den Beschlussvorschlägen: Angesichts der derzeitigen Anzahl an Aufsichtsratsmitgliedern müssen mindestens jeweils drei Aufsichtsratsmandate mit Männern bzw. Frauen besetzt sein, um das Mindestanteilsgebot des § 86 Abs. 7 AktG zu erfüllen. Der Aufsichtsrat der Wienerberger AG besteht derzeit aus sechs von der Hauptversammlung gewählten Mitgliedern (Kapitalvertretern) und drei vom Betriebsrat gemäß § 110 ArbVG entsandten Mitgliedern. Von den sechs Kapitalvertretern sind vier Männer und zwei Frauen, von den drei Arbeitnehmervertretern sind zwei Männer und eine Frau. Der Aufsichtsrat besteht daher derzeit aus sechs Männern und drei Frauen und erfüllt somit das Mindestanteilsgebot gemäß § 86 Abs. 7 AktG. Mitgeteilt wird, dass ein Widerspruch gemäß § 86 Abs. 9 AktG weder von der Mehrheit der Kapitalvertreter noch von der Mehrheit der Arbeitnehmervertreter erhoben wurde und es daher nicht zu einer Getrennterfüllung, sondern zur Gesamterfüllung des Mindestanteilsgebots gemäß § 86 Abs. 7 AktG kommt.
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April 02, 2021 08:00 ET (12:00 GMT)
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