Berlin - Die Unionsfraktion im Bundestag hat bekräftigt, dem geplanten "Demokratiefördergesetz" nicht zuzustimmen, falls den Zuwendungsempfängern kein schriftliches Bekenntnis gegen Extremismus abverlangt werde. "Die derzeitige Fassung des Eckpunktepapiers ist jedenfalls nicht zustimmungsfähig", sagte Mathias Middelberg (CDU), innenpolitischer Sprecher der Unionsfraktion, der "Welt" (Samstagausgabe).
"Insbesondere ist das von uns geforderte schriftliche Bekenntnis der Zuwendungsempfänger zu den Grundsätzen der freiheitlichen demokratischen Grundordnung der Bundesrepublik Deutschland nicht enthalten. Ein solches Bekenntnis sollte eigentlich eine Selbstverständlichkeit sein." Aus Sicht der Unionsfraktion bestehe keine zwingende Notwendigkeit für ein entsprechendes Fördergesetz. Bereits seit 2015 würden umfangreiche Maßnahmen in den Bereichen Demokratieförderung, Vielfaltgestaltung und Extremismusprävention im Rahmen des Bundesprogramms "Demokratie leben" gefördert.
Allein 2021 seien hierfür Bundesmittel in Höhe von 150 Millionen Euro zur Verfügung gestellt worden. Die zweite Förderphase des Programms laufe zudem noch bis zum Jahr 2024. Es könne also nicht behauptet werden, ohne das Gesetz würden keine Projekte mehr möglich sein. "Es war daher von Anfang an klar, dass es sehr auf die konkrete Ausgestaltung des Gesetzgebungsvorhabens ankommen würde", sagte Middelberg.
Das schwarz-rote Kabinett hatte sich jüngst auf ein sogenanntes "Demokratiefördergesetz" geeinigt und einen entsprechenden Eckpunkte-Entwurf vom SPD-geführten Familienministerium und vom Unions-geführten Innenministerium auf den Weg gebracht, der noch kurz vor Ablauf der gemeinsamen Regierungszeit beschlossen werden sollte. Damit sollten vor allem die Mittel des seit 2014 bestehende Anti-Extremismus-Programms "Demokratie leben" deutlich aufgestockt werden.
"Insbesondere ist das von uns geforderte schriftliche Bekenntnis der Zuwendungsempfänger zu den Grundsätzen der freiheitlichen demokratischen Grundordnung der Bundesrepublik Deutschland nicht enthalten. Ein solches Bekenntnis sollte eigentlich eine Selbstverständlichkeit sein." Aus Sicht der Unionsfraktion bestehe keine zwingende Notwendigkeit für ein entsprechendes Fördergesetz. Bereits seit 2015 würden umfangreiche Maßnahmen in den Bereichen Demokratieförderung, Vielfaltgestaltung und Extremismusprävention im Rahmen des Bundesprogramms "Demokratie leben" gefördert.
Allein 2021 seien hierfür Bundesmittel in Höhe von 150 Millionen Euro zur Verfügung gestellt worden. Die zweite Förderphase des Programms laufe zudem noch bis zum Jahr 2024. Es könne also nicht behauptet werden, ohne das Gesetz würden keine Projekte mehr möglich sein. "Es war daher von Anfang an klar, dass es sehr auf die konkrete Ausgestaltung des Gesetzgebungsvorhabens ankommen würde", sagte Middelberg.
Das schwarz-rote Kabinett hatte sich jüngst auf ein sogenanntes "Demokratiefördergesetz" geeinigt und einen entsprechenden Eckpunkte-Entwurf vom SPD-geführten Familienministerium und vom Unions-geführten Innenministerium auf den Weg gebracht, der noch kurz vor Ablauf der gemeinsamen Regierungszeit beschlossen werden sollte. Damit sollten vor allem die Mittel des seit 2014 bestehende Anti-Extremismus-Programms "Demokratie leben" deutlich aufgestockt werden.
© 2021 dts Nachrichtenagentur