Berlin (ots) - Kurzform: Zwar hat der Senat mit einer Novellierung des Gesetzes inzwischen reagiert und verfügt, dass Ferienwohnungen ohne entsprechende Registrierung überhaupt nicht mehr angeboten werden dürfen. Ab wann das gilt, ist offen. Viel praktikabler sowohl für Plattform, Anbieter als auch die Kontrolleure wären digitale Lösungen. Doch Berlin hat sich dem technischen Fortschritt anders als etwa Hamburg bislang verwehrt. Überraschend ist das kaum. Unternehmen beklagen seit jeher die schleppende Digitalisierung innerhalb der Berliner Verwaltung. Was mit digitalen Verfahren zu gewinnen wäre, zeigt das Beispiel Airbnb gut: Alle Beteiligten könnten effizienter arbeiten. Dem Senat allerdings scheint dafür das Verständnis zu fehlen.
Der vollständige Kommentar: Die Debatte rund um die Auflagen für Berliner Anbieter auf der Ferienwohnungsvermittlungsplattform Airbnb klingt momentan so, als wäre sie in einer anderen Zeit geführt worden. Berlinweit stehen wegen der Corona-Krise viele Ferienwohnungen ohnehin leer, Touristen gibt es in der Stadt derzeit nicht.
Vor der Pandemie und den Reisebeschränkungen hatte der Berliner Senat seine Bemühungen merklich intensiviert: Das Zweckentfremdungsverbotsgesetz sollte illegale touristische Vermietungen erschweren und für die Verwaltung besser kontrollierbar machen. Fraglos haben die Behörden den rechtlichen Rahmen genutzt: Seit 2018 sind gegen Vermieter, die Wohnungen ohne entsprechende Genehmigung anbieten, Bußgelder in Höhe von mehr als 3,4 Millionen Euro verhängt worden. Die Bezirke allerdings klagen über aufwendige und wenig praktikable Kontrollverfahren. Und: Nach wie vor gab es vor Corona massenhaft Angebote, die ohne die vorgeschriebene Registriernummer auf der Plattform eingestellt waren.
Daran allerdings trägt die öffentliche Hand selbst die Schuld. Zwar hat der Senat mit einer Novellierung des Gesetzes inzwischen reagiert und verfügt, dass Wohnungen ohne entsprechende Registrierung überhaupt nicht mehr angeboten werden dürfen. Ab wann das gilt, ist offen. Viel praktikabler sowohl für Plattform, Anbieter als auch die Kontrolleure wären digitale Lösungen. Doch Berlin hat sich dem technischen Fortschritt anders als etwa Hamburg bislang verwehrt. Überraschend ist das kaum. Unternehmen beklagen seit jeher die schleppende Digitalisierung innerhalb der Berliner Verwaltung. Was mit digitalen Verfahren zu gewinnen wäre, zeigt das Beispiel Airbnb gut: Alle Beteiligten könnten effizienter arbeiten. Dem Senat allerdings scheint dafür das Verständnis zu fehlen.
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Vor der Pandemie und den Reisebeschränkungen hatte der Berliner Senat seine Bemühungen merklich intensiviert: Das Zweckentfremdungsverbotsgesetz sollte illegale touristische Vermietungen erschweren und für die Verwaltung besser kontrollierbar machen. Fraglos haben die Behörden den rechtlichen Rahmen genutzt: Seit 2018 sind gegen Vermieter, die Wohnungen ohne entsprechende Genehmigung anbieten, Bußgelder in Höhe von mehr als 3,4 Millionen Euro verhängt worden. Die Bezirke allerdings klagen über aufwendige und wenig praktikable Kontrollverfahren. Und: Nach wie vor gab es vor Corona massenhaft Angebote, die ohne die vorgeschriebene Registriernummer auf der Plattform eingestellt waren.
Daran allerdings trägt die öffentliche Hand selbst die Schuld. Zwar hat der Senat mit einer Novellierung des Gesetzes inzwischen reagiert und verfügt, dass Wohnungen ohne entsprechende Registrierung überhaupt nicht mehr angeboten werden dürfen. Ab wann das gilt, ist offen. Viel praktikabler sowohl für Plattform, Anbieter als auch die Kontrolleure wären digitale Lösungen. Doch Berlin hat sich dem technischen Fortschritt anders als etwa Hamburg bislang verwehrt. Überraschend ist das kaum. Unternehmen beklagen seit jeher die schleppende Digitalisierung innerhalb der Berliner Verwaltung. Was mit digitalen Verfahren zu gewinnen wäre, zeigt das Beispiel Airbnb gut: Alle Beteiligten könnten effizienter arbeiten. Dem Senat allerdings scheint dafür das Verständnis zu fehlen.
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