Eigentlich ist es ein "No-Brainer", eine Selbstverständlichkeit: Wer Staatsgelder für die Verteidigung unserer Demokratie erhält, sollte auch verfassungstreu sein und sich zu Grundgesetz und freiheitlich-demokratischer Grundordnung bekennen können. Für nichts anderes sorgte die sogenannte "Extremismusklausel", eingeführt von der damaligen Bundesfamilienministerin ...Den vollständigen Artikel lesen ...
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